Die Berufsfachschulen bieten in verschiedenen Fachrichtungen und Schwerpunkten eine berufliche Grundbildung oder eine vollschulische Berufsausbildung (Assistentenberufe). Ebenso kann ein höher qualifizierender, gleichwertiger Schulabschluss erlangt werden: der mittlere Abschluss oder die Fachhochschulreife. Zudem kann in den Berufsfachschulen in festgelegten anerkannten Ausbildungsberufen ein Berufsabschluss erworben werden. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Form der Berufsfachschule zwischen einem und dreieinhalb Jahren.
Zweijährige Berufsfachschule
Die zweijährige Berufsfachschule ist eine weiterführende Vollzeitschulform. Sie eröffnet besondere Chancen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler und bietet die Möglichkeit, junge Menschen fachrichtungs- und schwerpunktbezogen zu motivieren und auf eine berufliche Ausbildung vorzubereiten. Der erfolgreiche Besuch mit bestandener Abschlussprüfung ist dem mittleren Abschluss gleichwertig. Ein Übergang in die zweijährige höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule oder das Berufliche Gymnasium ist möglich.
Die „Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an zweijährigen Berufsfachschulen vom 02. Dezember 2011" finden Sie unter den rechtlichen Grundlagen.
Zweijährige höhere Berufsfachschule (Assistentenberufe)
Die zweijährige höhere Berufsfachschule (Assistentenberufe) bietet Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Abschluss eine Alternative zum dualen Ausbildungssystem. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die eine Berufsbezeichnung als „Assistent“ bzw. „Assistentin“ verleiht. Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen höheren Berufsfachschule haben die Möglichkeit, nach erfolgreichem Ablegen einer Hochschulzugangsprüfung in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit ein fachgebundenes Studium an hessischen Hochschulen und Berufsakademien aufzunehmen. Zudem besteht die Möglichkeit, über Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung eine Fachhochschulreife zu erwerben.
Nach der zweijährigen vollschulischen Ausbildung ist mit einem vierwöchigen Praktikum und nach der Abschlussprüfung ein direkter Einstieg ins Berufsleben möglich. Die zweijährige höhere Berufsfachschule vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und befähigt zu verantwortlichem Handeln bei der Mitgestaltung im Beruf und in der Gesellschaft.
Die „Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an zweijährigen Berufsfachschulen vom 02. Dezember 2011" finden Sie unter den rechtlichen Grundlagen.
Zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz
Ziel der Ausbildung an der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz ist die Vermittlung von Basisqualifikationen für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen sowie von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Institutionen nach Anweisung und in begrenztem Umfang verantwortlich tätig sein zu können, in Einrichtungen nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) z.B. als sog. „Fachkraft zur Mitarbeit“. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ bzw. „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ verleiht. Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz haben die Möglichkeit, nach erfolgreichem Ablegen einer Hochschulzugangsprüfung in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit ein fachgebundenes Studium an hessischen Hochschulen und Berufsakademien aufzunehmen. Zudem besteht die Möglichkeit, über Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung eine Fachhochschulreife zu erwerben.
Die Aufnahme in die zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz setzt einen mittleren Abschluss voraus.
Die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten dauert zwei Jahre. Das erste Ausbildungsjahr gliedert sich in eine fachtheoretische und eine fachpraktische Grundbildung. In dieser Zeit leisten die Schülerinnen und Schüler zwei Praktika in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Einrichtungen ab. Das zweite Ausbildungsjahr dient der fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildung mit Schwerpunktbildung (Sozialpädagogik bzw. Sozialpflege). An drei Tagen pro Woche findet die berufspraktische Ausbildung in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Einrichtungen des gewählten Schwerpunktes statt.
Die „Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den zweijährigen höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz vom 19. Oktober 2006" finden Sie unter den rechtlichen Grundlagen.
Mehrjährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss
Die mehrjährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss führt zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit vorwiegend kreativen Anteilen, aber auch handwerklichen Anforderungen. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die eine Berufsbezeichnung verleiht. Absolventinnen und Absolventen der mehrjährigen Berufsfachschule mit Berufsabschluss haben die Möglichkeit, nach erfolgreichem Ablegen einer Hochschulzugangsprüfung in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit ein fachgebundenes Studium an hessischen Hochschulen und Berufsakademien aufzunehmen. Zudem besteht die Möglichkeit, über Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung eine Fachhochschulreife zu erwerben.
Schülerinnen und Schüler müssen bei Aufnahme über den Hauptschulabschluss oder einen höherwertigen Schulabschluss verfügen und erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben. Die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Vollzeitform und dauert je nach Ausbildungsberuf zwei bis dreieinhalb Jahre. Der Übergang in eine weiterführende berufliche Schulform ist möglich: Fachoberschule, Berufliches Gymnasiums oder Fachschule.
Die „Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an mehrjährigen Berufsfachschulen mit Berufsabschluss vom 20. Januar 2013" finden Sie unter den rechtlichen Grundlagen.