Zentrale Abschlussprüfung in der Fachoberschule

Erstmalig wurde in Hessen im Schuljahr 2016/17 in der Fachoberschule der schriftliche Prüfungsteil als zentrale Abschlussprüfung durchgeführt.

Zentral geprüft werden neben den allgemein bildenden Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch auch die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer.

Seit dem Schuljahr 2023/2024 erfolgt der Unterricht in der Fachoberschule aufsteigend auf der Grundlage der neuen Kerncurricula. Die schriftlichen Prüfungen basierten damit erstmalig im Schuljahr 2024/2025 (ZAP25) auf den neuen Kerncurricula.

Für folgende fachrichtungs- und schwerpunktbezogene Fächer werden derzeit landesweit einheitliche schriftliche Prüfungsaufgaben erstellt:

1.   Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie mit dem Schwerpunkt Agrarwirtschaft und Umwelttechnologie,

2.   Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft mit dem Schwerpunkt Ernährung,

3.   Fachrichtung Gestaltung,

4.   Fachrichtung Gesundheit und Soziales mit den Schwerpunkten Gesundheit sowie Sozialwesen,

5.   Fachrichtung Technik mit den Schwerpunkten Bautechnik, chemisch/physikalische Technik, Elektrotechnik, Informationstechnik, Maschinenbautechnik, Medienproduktionstechnik sowie Textiltechnik und Bekleidung,

6.   Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung mit dem Schwerpunkt Wirtschaft.

Alle Prüflinge erhalten in den landesweit einheitlich geprüften Fächern die Möglichkeit zur Auswahl zwischen kompletten Aufgabenvorschlägen oder Teilvorschlägen. Hierzu wird eine Auswahlzeit von 30 Minuten zur Verfügung gestellt. Die eigentliche Bearbeitungszeit von 240 Minuten (Deutsch und fachrichtungs- bzw. schwerpunktbezogenes Fach) sowie 180 Minuten (Mathematik und Englisch) beginnt im Anschluss an die Auswahlzeit.

Dezentral geprüft wird der mündliche Prüfungsteil, den die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern der Stundentafel (ausgenommen Sport) absolvieren können.

Prüfungsvorbereitung

Eine Vorbereitung auf die Abschlussprüfung erfolgt schwerpunktmäßig im Unterricht. Aufgabenstellungen zentraler Abschlussprüfungen einzubeziehen, kann dabei eine sinnvolle Ergänzung sein. Deshalb erhalten alle Fachoberschulen kostenfrei bereits verwendete Aufgaben, die dazugehörigen Materialien sowie die Lösungs- und Bewertungshinweise. Dies geschieht jeweils nach Abschluss der jährlichen zentralen Abschlussprüfung. 

Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, wann und wie die Aufgaben im Unterricht verwendet und ihren Schülerinnen und Schülern als Übungsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kann eine sinnvolle Einbindung der Aufgaben in den Unterricht gewährleistet werden.

Rechtliche Grundlagen

Die allgemeinen Modalitäten und Verfahrensabläufe zu den zentralen Abschlussprüfungen in der Fachoberschule sind in der „Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen (VOFOS)“ beschrieben, Weiter konkretisiert werden diese jeweils in dem Prüfungserlass: „Zentrale Abschlussprüfung in der Fachoberschule; Hinweise zur Vorbereitung und Durchführungsbestimmungen“, der ein Jahr vor dem Prüfungsschuljahr herausgegeben wird.

Zu den rechtlichen GrundlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Generelle fachliche Grundlage für die Arbeit im zweiten Ausbildungsabschnitt der Organisationsform A bzw. in der einjährigen Organisationsform B der Fachoberschule und für die Vorbereitung auf die zentrale Abschlussprüfung ist der jeweils geltende Lehrplan für das betreffende Fach. Darüber hinaus werden Operatorenlisten für die Fächer des schriftlichen Teils der zentralen Abschlussprüfung zur Verfügung gestellt.

Termine, Materialien

Der schriftliche Prüfungsteil der Abschlussprüfung 2026 findet im Zeitraum vom Montag, den 4. Mai 2026 bis zum Freitag, den 8. Mai 2026 statt. Nachprüfungen finden im Zeitraum von Montag, den 18. Mai 2026 bis zum Freitag, den 22. Mai 2026 statt. 

Prüfungsabfolge für den Haupttermin:

04.05.2026: Deutsch
05.05.2026: Englisch
07.05.2026: Mathematik
08.05.2026: Fachrichtung/Schwerpunkt

Prüfungsabfolge für den Nachtermin:

18.05.2026: Deutsch
19.05.2026: Englisch
21.05.2026: Mathematik
22.05.2026: Fachrichtung/Schwerpunkt

Die Landesfachberaterinnen und die Landesfachberater bieten im Vorfeld der zentralen Abschlussprüfungen Informationsangebote für Lehrkräfte über die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs an. Der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile bei den zentralen Abschlussprüfungen sollte aufbauen auf die bisherigen Nachteilausgleiche. Daher sollte die Landesfachberatung für die zentralen Abschlussprüfungen frühzeitig einbezogen werden, spätestens zu Beginn des Schuljahrs vor dem Abschlussjahr. 

Landesfachberaterin für Schülerinnen und Schüler mit Autismus

Frau Förderschullehrerin Sandra Hiesinger
Weschnitztalschule
Schlesierstr. 2
69509 Mörlenbach
E-Mail: sandra.hiesinger@kultus.hessen.de

Landesfachberater für Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung

Herr Förderschulrektor Bernhard Hohl
Johannes-Vatter-Schule
Homburger Straße 20
61169 Friedberg
E-Mail: bernhard.hohl@lwv-hessen.de

Landesfachberater für Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung

Herr Förderschulrektor Jörg Butterweck
Alexander-Schmorell-Schule
Grenzweg 10
34125 Kassel
E-Mail: joerg.butterweck@schulen.kassel.de

Landesfachberaterin für sehbehinderte oder blinde Schülerinnen und Schüler

Frau Förderschulrektorin Verena Trebels
Johann-Peter-Schäfer-Schule
Johann-Peter-Schäfer-Straße 1
61169 Friedberg
E-Mail: verena.trebels@schule.hessen.de

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