Erstmalig wurde in Hessen im Schuljahr 2016/17 in der Fachoberschule der schriftliche Prüfungsteil als zentrale Abschlussprüfung durchgeführt.
Zentral geprüft werden neben den allgemein bildenden Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch auch die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 erfolgt der Unterricht in der Fachoberschule aufsteigend auf der Grundlage der neuen Kerncurricula. Die schriftlichen Prüfungen basieren damit erstmalig im Schuljahr 2024/2025 (ZAP25) auf den neuen Kerncurricula.
Für folgende fachrichtungs- und schwerpunktbezogene Fächer werden derzeit landesweit einheitliche schriftliche Prüfungsaufgaben erstellt:
- Fachrichtung Gestaltung
- Fachrichtung Gesundheit
- Fachrichtung Sozialwesen
- Fachrichtung Technik:
- Schwerpunkt Bautechnik
- Schwerpunkt Chemisch/physikalische Technik
- Schwerpunkt Elektrotechnik
- Schwerpunkt Informationstechnik
- Schwerpunkt Maschinenbau
- Schwerpunkt Textiltechnik und Bekleidung
- Schwerpunkt Umwelt (Schulversuch)
- Schwerpunktübergreifend Elektrotechnik/Maschinenbau
- Fachrichtung Wirtschaft:
- Schwerpunkt Agrarwirtschaft
- Schwerpunkt Ernährung und Hauswirtschaft
- Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung
- Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung bilingual
- Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik
Alle Prüflinge erhalten in den landesweit einheitlich geprüften Fächern die Möglichkeit zur Auswahl zwischen kompletten Aufgabenvorschlägen oder Teilvorschlägen. Hierzu wird eine Auswahlzeit von 30 Minuten zur Verfügung gestellt. Die eigentliche Bearbeitungszeit von 240 Minuten (Deutsch und fachrichtungs- bzw. schwerpunktbezogenes Fach) sowie 180 Minuten (Mathematik und Englisch) beginnt im Anschluss an die Auswahlzeit.
Dezentral geprüft wird der mündliche Prüfungsteil, den die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern der Stundentafel (ausgenommen Sport) absolvieren können.
Prüfungsvorbereitung
Eine Vorbereitung auf die Abschlussprüfung erfolgt schwerpunktmäßig im Unterricht. Aufgabenstellungen zentraler Abschlussprüfungen einzubeziehen, kann dabei eine sinnvolle Ergänzung sein. Deshalb erhalten alle Fachoberschulen kostenfrei bereits verwendete Aufgaben, die dazugehörigen Materialien sowie die Lösungs- und Bewertungshinweise. Dies geschieht jeweils nach Abschluss der jährlichen zentralen Abschlussprüfung durch Zusendung einer CD-ROM.
Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, wann und wie die Aufgaben im Unterricht verwendet und ihren Schülerinnen und Schülern als Übungsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kann eine sinnvolle Einbindung der Aufgaben in den Unterricht gewährleistet werden.
Rechtliche Grundlagen
Die allgemeinen Modalitäten und Verfahrensabläufe zu den zentralen Abschlussprüfungen in der Fachoberschule sind in der„Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen (VOFOS)" beschrieben, Weiter konkretisiert werden diese jeweils in dem Prüfungserlass: „Zentrale Abschlussprüfung in der Fachoberschule; Hinweise zur Vorbereitung und Durchführungsbestimmungen“, der ein Jahr vor dem Prüfungsschuljahr herausgegeben wird.
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Generelle fachliche Grundlage für die Arbeit im zweiten Ausbildungsabschnitt der Organisationsform A bzw. in der einjährigen Organisationsform B der Fachoberschule und für die Vorbereitung auf die zentrale Abschlussprüfung ist der jeweils geltende Lehrplan für das betreffende Fach. Darüber hinaus werden Operatorenlisten für die Fächer des schriftlichen Teils der zentralen Abschlussprüfung zur Verfügung gestellt.