Im Bildungsgang Realschule nehmen die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 an einem Abschlussverfahren teil. Dieses besteht aus zwei Teilen und gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse:
- Die zentralen Abschlussarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache geschrieben.
- Die Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit findet in einem anderen Fach aus dem Pflichtbereich statt. Die Aufgabenstellung bezieht sich auf das gewählte Fach.
Die Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten und der Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit fließen in die Berechnung der Gesamtnote ein.
Es wird unterschieden zwischen dem Realschulabschluss und dem qualifizierenden Realschulabschluss.
Realschulabschluss
Der mittlere Abschluss in Form des Realschulabschlusses wird zuerkannt, wenn die ermittelte Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.
Qualifizierender Realschulabschluss
Der mittlere Abschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses wird zuerkannt, wenn die Voraussetzungen gemäß § 59 Abs. 3 und 4 VOBGM erfüllt sind. Unter anderem gilt:
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unter Einbeziehung der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache wurde eine Gesamtleistung von 3,0 oder besser erreicht.
Näheres regelt die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM vom 14. Juni 2005).
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Übergänge
Der Realschulabschluss bietet den Einstieg in eine duale Ausbildung.
Der qualifizierende Realschulabschluss berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, das berufliche Gymnasium, die Fachoberschule und weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe kann zudem erlangt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 2 OAVO erfüllt sind. Hier gilt:
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die Schülerin oder der Schüler hat den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) erreicht.
Näheres regelt die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO vom 17. August 2009)
Ein Realschulabschluss mit mindestens "befriedigend" in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und im dritten Fach nicht schlechter als "ausreichend"berechtigt zusätzlich zum Übergang in die zweijährige FachoberschuleÖffnet sich in einem neuen Fenster.