Schülerinnen und Schüler bearbeiten eine Aufgabe und schreiben in Hefte.

Mittlerer Abschluss

Im Bildungsgang Realschule nehmen die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 an einem Abschlussverfahren teil. Dieses besteht aus zwei Teilen und gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse:

  1. Die zentralen Abschlussarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache geschrieben.
  2. Die Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit findet in einem anderen Fach aus dem Pflichtbereich statt. Die Aufgabenstellung bezieht sich auf das gewählte Fach.

Die Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten und der Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit fließen in die Berechnung der Gesamtnote ein.

Es wird unterschieden zwischen dem Realschulabschluss und dem qualifizierenden Realschulabschluss.

Realschulabschluss

Der mittlere Abschluss in Form des Realschulabschlusses wird zuerkannt, wenn die ermittelte Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.

Qualifizierender Realschulabschluss

Der mittlere Abschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses wird zuerkannt, wenn die Voraussetzungen gemäß § 59 Abs. 3 und 4 VOBGM erfüllt sind. Unter anderem gilt:

  • unter Einbeziehung der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache wurde eine Gesamtleistung von 3,0 oder besser erreicht.

Näheres regelt die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM vom 14. Juni 2005).

Zu den rechtlichen GrundlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Übergänge

Der Realschulabschluss bietet den Einstieg in eine duale Ausbildung.

Der qualifizierende Realschulabschluss berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, das berufliche Gymnasium, die Fachoberschule und weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe kann zudem erlangt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 2 OAVO erfüllt sind. Hier gilt:

  • die Schülerin oder der Schüler hat den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) erreicht.

Näheres regelt die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO vom 17. August 2009)

Ein Realschulabschluss mit mindestens "befriedigend" in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und im dritten Fach nicht schlechter als "ausreichend"berechtigt zusätzlich zum Übergang in die zweijährige FachoberschuleÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Zentrale Abschlussprüfung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Materialien zu den Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen Hauptschule und Realschule.

Schuljahr 2024/2025

Haupttermin:

Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 12.05. bis zum 16.05.2025 durchgeführt.

Nachtermin:

Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden im Zeitraum vom 03.06. bis zum 05.06.2025 durchgeführt.

Zur genauen PrüfungsabfolgeÖffnet sich in einem neuen Fenster

 

Schuljahr 2025/2026

Haupttermin:

Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 18.05. bis zum 22.05.2026 durchgeführt.

Nachtermin:

Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden im Zeitraum vom 01.06. bis zum 03.06.2026 durchgeführt.

Einführung eines hilfsmittelfreien Teils in den schriftlichen Abschlussprüfungen im Bildungsgang Realschule

Mittlerweile gibt es in Hessen - außer im Bildungsgang Realschule - in allen zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen im Fach Mathematik (Hauptschulabschluss, Fachhochschul­reife, Abitur) jeweils ei­nen Prüfungsteil, den die Prüflinge ohne Taschenrechner und Formelsammlung be­arbeiten.

Vor dem Hintergrund der hohen Akzeptanz in den betreffenden Schulformen und des Bemühens, eine Vergleichbarkeit zwischen allen Abschlüssen herzustellen, soll dies konsequenterweise auch im Bildungsgang der Realschule umgesetzt werden. Mit den zentralen Abschlussprüfungen im Schuljahr 2022/2023 werden deshalb die Struktur und die Durchführung der schriftlichen Abschlussarbeit Mathematik an die Anlage der Abschlussarbeit für den Hauptschulabschluss angepasst und es wird ein hilfsmittelfreier Pflichtteil aufgenommen.

Die Durchführung der Abschlussarbeit erfolgt dann analog zum Ablauf im Bildungsgang der Hauptschule:

  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten zunächst den gesamten Aufgabensatz zum Lesen. Bei Beginn der Bearbeitungszeit darf kein Ta­schenrechner und keine Formelsammlung zur Verfügung stehen.
  • Nach Bearbeitung des hilfsmittelfreien Teils (Teil 1) wird dieser Prüfungsteil abgegeben. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, wie viel Zeit sie für die Bearbeitung benötigen. Empfohlen wird eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach Abgabe des Teil 1 einen Taschenrechner und eine Formelsammlung und können mit der Bearbeitung der übrigen Prüfungsteile (Pflicht- und Wahlaufgaben) fortfahren.
  • Nach den Pflichtaufgaben folgen vier Wahlaufgaben, von denen zwei bearbeitet werden müssen.
  • Die maximale Bearbeitungszeit ebenso wie die maximale Punktzahl werden beibehalten.

Um sich mit der Struktur und den Formaten vertraut zu machen, steht bereits der  Prototyp mit Aufgabenbeispielen zur Verfügung.

Landesfachberaterin für den Förderschwerpunkt Sehen

Frau Förderschulrektorin Verena Trebels
Johann-Peter-Schäfer-Schule
Überregionales Beratungs- und Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen 
Johann-Peter-Schäfer-Str. 1
61169 Friedberg
Telefon: 06031 608102
E-Mail:verena.trebels@lwv-hessen.de

 

Landesfachberater für den Förderschwerpunkt Hören

Herr Förderschulrektor Bernhard Hohl
Johannes-Vatter-Schule
Förderschwerpunkt Hören
Homburger Straße 20
61169 Friedberg
Telefon: 06031 608 602
E-Mail:bernhard.hohl@lwv-hessen.de

 

Landesfachberaterin für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Frau Förderschulrektorin Susanne Breuer-Klein
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
Überregionales Beratungs- und Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Pörtschacher Straße 12
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611 5410710
E-Mail:susanne.breuer-klein@wiesbaden.de

 

Landesfachberaterin für Autismus

Frau Förderschulkonrektorin Letizia-Jiska Kreiskott 
Helen-Keller-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Elsa-Brändström-Allee 11
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 301930
E-Mail:stv-sl2@HKS.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de

Mithilfe dieser Handreichung erhalten Sie einen Überblick über die Bestandteile der Prüfungen. Sie enthält Hinweise zur Vorbereitung, zur Durchführung und zur Präsentation der Projektprüfung im Bildungsgang Hauptschule sowie zur Erstellung der Hausarbeit und der Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit im Bildungsgang Realschule.

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