Berufliches Gymnasium ab dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2024/25

Novellierte Kerncurricula für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer im beruflichen Gymnasium

Die Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe (KCGO) und die Kerncurricula für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer im beruflichen Gymnasium (KCBG), die zum Schuljahr 2016/2017 (KCGO) bzw. zum Schuljahr 2018/2019 (KCBG) die bisherigen Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium abgelöst haben, wurden novelliert und treten für die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase im Schuljahr 2024/2025 zum Halbjahreswechsel am 3. Februar 2025 in Kraft.

Hintergrund für die Novellierung ist, dass die Kultusministerkonferenz (KMK) mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Abituranforderungen in den Ländern zu erhöhen, einen gemeinsamen Abituraufgabenpool der Länder geschaffen hat. Dieser enthält Aufgaben für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Biologie, Chemie und Physik. Grundlage der Poolaufgaben sind die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife.

Hessen hat sich gemeinsam mit allen anderen Ländern verpflichtet, für die KMK-Fächer Deutsch, Englisch und Französisch (als fortgeführte Fremdsprachen), Mathematik, Biologie, Chemie und Physik rund 50 Prozent der schriftlichen Prüfungsaufgaben für das Landesabitur aus dem gemeinsamen Abituraufgabenpool der Länder zu entnehmen. Durch die curricularen Anpassungen wird sichergestellt, dass grundsätzlich alle Aufgaben aus dem gemeinsamen Abituraufgabenpool der Länder für die schriftlichen Prüfungen im Landesabitur entnommen werden können.

Die im Jahr 2021 in Hessen erfolgte Verschiebung der schriftlichen Abiturprüfung auf die Zeit nach den Osterferien hat zur Folge, dass künftig wie in allen anderen Ländern – neben den Inhalten der Kurshalbjahre Q1 bis Q3 – auch die Themen des Kurshalbjahres Q4 der gymnasialen Oberstufe bzw. des beruflichen Gymnasiums Bestandteil der schriftlichen Abiturprüfungen sein können. Dies machte ebenfalls eine Anpassung der Themenfelder und Inhalte der KCGO/KCBG erforderlich.

Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Hessenkollegs eingetreten sind, sind weiterhin die bisherigen Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe (KCGO)und für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer im beruflichen Gymnasium (KCBG) die verbindliche Grundlage für den Unterricht, siehe § 5 der Verordnung über die Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe, das berufliche Gymnasium, das Abendgymnasium und das Hessenkolleg vom 17. Juli 2018 (ABl. S. 683), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2024 (GVBl. 2024 Nr. 62). Sie finden diese Kerncurricula hier. 

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