In den Kerncurricula für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Gymnasium beschreiben verbindlich gesetzte Bildungsstandards und Unterrichtsinhalte die Leistungserwartungen am Ende des beruflichen Gymnasiums. Im Bereich der allgemeinbildenden Fächer bilden die Kerncurricula der gymnasialen Oberstufe auch die unterrichtliche Grundlage für das berufliche Gymnasium.
Die Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe (KCGO) und für das berufliche Gymnasium (KCBG) wurden im Jahr 2024 novelliert. Sie sind im Schuljahr 2024/2025 aufsteigend ab dem zweiten Halbjahr der Einführungsphase (3. Februar 2025) die verbindliche Grundlage für den Unterricht.
Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Hessenkollegs eingetreten sind, bleiben weiterhin die bisherigen Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe (KCGO) und die bisherigen Kerncurricula für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer im beruflichen Gymnasium (KCBG) die verbindliche Grundlage für den Unterricht, siehe § 5 der Verordnung über die Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe, das berufliche Gymnasium, das Abendgymnasium und das Hessenkolleg vom 17. Juli 2018 (ABl. S. 683), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2024 (GVBl. 2024 Nr. 62).