Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit

Damit alle jungen Menschen in Hessen zum Ende der Schulzeit eine gute Anschlussperspektive bekommen, werden ihre Daten von den Schulen an die Agentur für Arbeit übermittelt. Es geht hierbei um die rasche Vermittlung von Jugendlichen in eine Ausbildung oder einen Beruf, die keine allgemeine Hochschulreife erlangt haben, keinen Wehr-, Zivil-, Bundesfreiwilligen- oder Jugendfreiwilligendienst ableisten und in kein Ausbildungsverhältnis eintreten. Die Übermittlung der Daten an die hessischen Agenturen für Arbeit eröffnet neue Chancen, Schülerinnen und Schüler der Abgangsklassen, die bislang ohne konkrete Anschlussperspektive sind, zu erreichen. 

Somit setzt Hessen als eines der ersten Länder die bundesrechtlichen Vorgaben zur Datenübermittlung um.