Fördervereine an hessischen Schulen haben die Möglichkeit, für geplante Projekte ihrer Schulen für kulturelle, sportliche, soziale oder gemeinnützige Zwecke Fördermittel, sogenannte Lottomittel, beim hessischen Kultusministerium zu beantragen. Ob Bücher für die Schulbibliothek, Requisiten und Ausstattung für Theaterprojekte, Musikinstrumente bis hin zu Sportgeräten – die förderfähigen Maßnahmen sind vielfältig, dem Ideenreichtum der Fördervereine sind kaum Grenzen gesetzt. In den letzten Jahren konnten einige schöne Projekte von Fördervereinen in ganz Hessen mithilfe der Lottomittel gefördert werden. So wurde zum Beispiel eine Grundschule in Wiesbaden-Bierstadt bei der Ausstattung mit Tretrollern für die Kinder unterstützt. Nach der langen Corona-Zeit war das Ziel, dass die Kinder sich in den Pausen mit Hilfe der Roller richtig austoben können. In Aarbergen wurde ein Zirkus-Projekt für Grundschüler gefördert. Schülerinnen und Schüler haben zwei Tage mit Profis trainiert und ein komplettes Programm für eine aufregende Zirkusvorstellung erarbeitet. Und in Wiesbaden können Oberstufenschüler mehrerer Gymnasien dank der Förderung mit einer bestimmten Form des Ruderbootes, ein sogenanntes Kirchboot, trainieren.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit der Maßnahme, dem Projekt oder der Aktion noch nicht begonnen und die förderfähigen Zwecke noch nicht angeschafft worden sind. Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines formlosen, schriftlichen Antrags, der die Höhe der beantragten Mittel enthält und den Verwendungszweck beschreibt, sowie einer Bestätigung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.