Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es – abhängig von der jeweiligen Förderphase – zwei unterschiedliche (digitale) Antragsformulare gibt, die getrennt voneinander auszufüllen und einzureichen sind!
Segment: Daten des Vereins (Punkt 1: Antragsteller) In diesem Segment geben Sie bitte den Namen und die Kontaktdaten des Vereins, für den der Antrag gestellt wird, ein.
Segment: Bankverbindung Vereinskonto (Punkt 2: Bankverbindung Vereinskonto) Hier geben Sie uns bitte die Daten zu Ihrem Vereinskonto an. Wir werden die Billigkeitsleistung auf dieses Konto überweisen.
Segment: Vertretungsberechtigte Person (Punkt 1.2: Antragsteller) Hier ist ein Vorstandsmitglied mit dessen Kontaktdaten einzutragen, das nach § 26 BGB die Vertretung des Vereins nach außen wahrnimmt. Dies ist in der Regel die/der Vorsitzende. Die Vertretungsberechtigung ergibt sich aus der Satzung.
Segment: Ergänzende Angaben (Punkt 1: Antragsteller) Geben Sie hier bitte die Vereinsnummer ein. Sofern vorhanden geben Sie bitte auch den Namen des Dachverbandes und die Mitgliedsnummer des Vereins im Dachverband an.
- Besonderheit für Sportvereine: Tragen Sie bitte die lsb h-Nummer Ihres Sportvereins ein. Dies ist notwendig, weil nur Vereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen (lsb h) sind, die Energiekostenhilfen erhalten können. Sollten Sie die lsb h-Nummer nicht kennen, fragen Sie bitte beim Landessportbund (Telefon 069/ 67890) nach.
- Besonderheit für den Kulturbereich: Tragen Sie bitte die Mitgliedsnummer Ihres Dachverbands ein. Dies ist notwendig, da nur deren Mitglieder, die Energiekosten erhalten können. Die Dachverbände können der Richtlinie entnommen werden.
- Besonderheit für den sozialen Bereich: Für den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration bedarf es zur Antragstellung keiner Mitgliedschaft in einem Dachverband. Sollten Sie Mitglied eines Dachverbandes sein, können Sie den Namen und die Mitgliedsnummer Ihres Dachverbands im Antrag eintragen.
Tragen Sie in diesem Segment außerdem die Steuernummer und die Gültigkeit der Freistellung ein. Dies können Sie dem letzten Freistellungsbescheid bzw. der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamts entnehmen.
Segment: Energieversorgung (Punkt 3) Hier sind Details zu der Energieversorgung Ihres Vereins und die durchgeführten Energiesparmaßnahmen anzugeben. Wählen Sie bitte aus, ob Sie eigene oder fremde Liegenschaften nutzen. Sofern Sie fremde Liegenschaften nutzen, werden Sie zur Eingabe von Art und Umfang der Fremdnutzung aufgefordert. Außerdem sind die bereits durchgeführten Energiesparmaßnahmen darzulegen. Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine exemplarische, nicht abschließende Auflistung handelt. Sportvereine haben die Selbstverpflichtung des DOSB (siehe Downloadbereich) zu beachten. Mindestens eine Maßnahme ist jedoch auszufüllen.
Segment: Energiepreismehrkosten (Punkt 4 und 5) Sie haben zunächst die Auswahl zur Eingabe aus drei verschiedenen Energieträgern. Bitte gehen Sie nur auf die von Ihrem Verein zutreffenden Energieträger ein. Falls etwa Fernwärme und Gas nicht verwendet werden, lassen Sie die dazugehörigen Felder frei. Die einzutragenden Werte entnehmen Sie bitte den Unterlagen Ihres Energielieferanten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit auch sonstige Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Hackschnitzel) zu erfassen. Tragen Sie hierfür bitte den Rechnungsbetrag aus 2019 (falls keine Belieferung in 2019 erfolgte, hilfsweise den Rechnungsbetrag aus 2018) und 2022 (für die erste Förderphase) beziehungsweise 2019 und 2023 (für die zweite Förderphase) unter Angabe des Grundpreises und der bezogenen Menge ein. Falls Sie diese sonstigen Energieträger nicht nutzen, lassen Sie diese Tabelle frei.
Noch Fragen? Bei weiteren Fragen im Hinblick auf den Inhalt des Antrags wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Ressort.