KulturBus

Das Land Hessen möchte Schulen den Besuch einer kulturellen Bildungsstätte erleichtern und stellt mit dem KulturBus Hessen eine niederschwellige und unmittelbare Unterstützung bereit.

Kunst und Kultur sollen hiermit für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich gemacht und der Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten erleichtert werden.

Es besteht für alle öffentlichen Schulen in Hessen die Möglichkeit, für die Fahrt zu außerschulischen hessischen Lernorten (ausgenommen Freizeitstätten wie Tierparks und Zoos oder mehrtägige Fahrten zu Jugendherbergen) im Rahmen der Kulturellen Bildung einen KulturBus zu buchen. Fahrten mit dem KulturBus Hessen sind bis einschließlich 30. November 2026 möglich. 

Die Kosten für die Nutzung werden dabei vom Land Hessen übernommen. Ermöglicht werden maximal fünf Fahrten pro Schule. 

Hinweis: 

Ab dem 2. Februar 2026 ist die Antragstellung wieder möglich. 

Antragsbedingungen

 ... hat einen curricularen Bezug im kulturell-künstlerischen Kontext,

... ist in den laufenden Fachunterricht eingebunden,

... findet an einer hessischen Kultureinrichtung mit einem Vermittlungsangebot im Rahmen der Kulturellen Bildung statt, wie zum Beispiel Museum, Theater, Opernhaus, Literaturhaus, Gedenkstätte etc.

... ist vor dem 1. Dezember 2026 terminiert. 

... die Veranstaltung aufgrund zu hoher Fahrtkosten für eine lange Anreise nicht durchgeführt werden kann,

... eine erhebliche Zeitersparnis je Wegstrecke von mehr als einer Stunde im Vergleich zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorliegt,

... Ihre Schule eine ungünstige Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel hat,

... der Veranstaltungsort eine schlechte Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel hat,

... ein barrierefreier Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gewährleistet werden kann.

Zur Auswahl eines Busunternehmens ist die Einholung von drei Angeboten notwendig. Hierzu erfragen Sie nach dem bekannten Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit drei Vergleichsangebote lokaler Busunternehmen.
Diese sind dem Fachreferat IV.1.2 bei Aufforderung per E-Mail vorzulegen.

Vor der verbindlichen Buchung des Busunternehmens muss der Schule die Genehmigung des Antrags durch das Fachreferat IV.1.2 vorliegen. 

Dazu füllen Sie das Antragsformular aus, das Sie über den obenstehenden Link einreichen. 

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Bearbeitung des Online-Formulars bis zu zwei Wochen dauern kann.

Bei einer positiven Prüfung des Antrags erhalten Sie mit dem Bewilligungsschreiben alle für die Abrechnung und Kostenübernahme relevanten Informationen per E-Mail. Das Einreichen der zur Abrechnung erforderlichen Unterlagen erfolgt über das Abrechnungsformular, das Sie über den obenstehenden Link erreichen. 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Fahrt im Rahmen des KulturBusangebots.

  • Es können keine mehrtägigen Fahrten beantragt werden.
  • Anträge für mehrere KulturBus Fahrten können nur als einzelne Fahrt, nicht gebündelt in einem Antrag gestellt werden.
  • Die Antragstellung ist nur durch die Schulleitung möglich.
  • Bei der Antragstellung sind nur dienstliche E-Mail-Adressen zu verwenden.

Frage?

Fachreferat IV.1.2 - Kulturelle Bildung

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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