Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich Hessen dazu verpflichtet, die nationalen Bildungsstandards umzusetzen. Die genannten Anforderungen wurden im Rahmen der Erarbeitung landesspezifischer curricularer Vorgaben umgesetzt. Die Kerncurricula stellen insofern die Grundlage für eine konsistente Kompetenzentwicklung aller Schülerinnen und Schüler von der Jahrgangsstufe 1 bis hin zum Abschluss der Sekundarstufe II dar. Die Kerncurricula weisen sowohl Bildungsstandards als auch ergänzende inhaltliche Festlegungen, für die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium in Form konkreter Themenfelder, verbindlich aus.
Die Kerncurricula für die Primarstufe und Sekundarstufe I (KCH) sind mit ihren Bildungsstandards und Inhaltsfeldern zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 in Kraft getreten.
Die Kerncurricula gymnasiale Oberstufe (KCGO) und die Kerncurricula für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer im beruflichen Gymnasium (KCBG), die zum Schuljahr 2016/2017 (KCGO) bzw. zum Schuljahr 2018/2019 (KCBG) die Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium abgelöst haben, wurden im Jahr 2024 novelliert. Die novellierten Kerncurricula treten aufsteigend für die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase am 3. Februar 2025 in Kraft.
Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Hessenkollegs eingetreten sind, bleiben weiterhin die bisherigen Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe (KCGO) und die Kerncurricula für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer im beruflichen Gymnasium (KCBG) die verbindliche Grundlage für den Unterricht, siehe § 5 der Verordnung über die Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe, das berufliche Gymnasium, das Abendgymnasium und das Hessenkolleg vom 17. Juli 2018 (ABl. S. 683), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2024 (GVBl. 2024 Nr. 62).
Die Kerncurricula für alle Fächer, Fachrichtungen und Schwerpunkte der Fachoberschule (KCFOS) sind zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 aufsteigend mit Beginn des ersten Ausbildungsabschnitts der Organisationsform A in Kraft getreten.