Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich Hessen dazu verpflichtet, die nationalen Bildungsstandards umzusetzen. Die genannten Anforderungen wurden im Rahmen der Erarbeitung landesspezifischer curricularer Vorgaben umgesetzt. Die Kerncurricula stellen insofern die Grundlage für eine konsistente Kompetenzentwicklung aller Schülerinnen und Schüler von der Jahrgangsstufe 1 bis hin zum Abschluss der Sekundarstufe II dar. Die Kerncurricula weisen sowohl Bildungsstandards als auch ergänzende inhaltliche Festlegungen, für die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium in Form konkreter Themenfelder, verbindlich aus.
Die Kerncurricula für die Primarstufe und Sekundarstufe I (KCH) sind mit ihren Bildungsstandards und Inhaltsfeldern zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 in Kraft getreten.
Die Kerncurricula gymnasiale Oberstufe (KCGO) und die Kerncurricula für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer im beruflichen Gymnasium (KCBG) wurden überarbeitet und sind aufsteigend für die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase zum Halbjahreswechsel des Schuljahres 2024/2025 in Kraft getreten.
Die Kerncurricula für alle Fächer, Fachrichtungen und Schwerpunkte der Fachoberschule (KCFOS) sind zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 aufsteigend mit Beginn des ersten Ausbildungsabschnitts der Organisationsform A in Kraft getreten.