Mit der Änderung des § 3 Abs. 9 im Hessischen Schulgesetz vom 7. Dezember 2022 sind alle Schulen dazu verpflichtet, Schutzkonzepte „gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch“ zu entwickeln. Ziel der Gesetzesänderung ist es, alle hessischen Schulen durch eine verbindliche Orientierung an Schutzkonzepten zukünftig noch nachhaltiger zu sicheren Orten für alle Schülerinnen und Schüler sowie die gesamte Schulgemeinde zu machen.
Deshalb bietet das Kultusministerium die Fortbildung „Umgang mit sexualisierter Gewalt und schulische Schutzkonzeptentwicklung“ an. Anmeldeschluss für die digitale Veranstaltung ist der 29.09.2023.
Alle Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier: