Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Einstieg für Jugendliche in die duale Ausbildung wird gestärkt

Die Unterstützung zum Erwerb eines Schulabschlusses, verbunden mit beruflicher Orientierung sowie der Stärkung persönlicher Kompetenzen wird verstärkt und als Regelangebot auf nahezu alle beruflichen Schulen in Hessen ausgeweitet

Für einen erfolgversprechenden Einstieg in die duale Ausbildung baut Hessen die Förderung und Begleitung von Jugendlichen – insbesondere aus herausfordernden familiären Verhältnissen – weiter aus. Im Fokus steht dabei die intensive Unterstützung beim Erwerb eines Schulabschlusses, verbunden mit beruflicher Orientierung sowie der Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen. Dafür haben die Regierungsfraktionen im Landtag eine Änderung des Hessischen Schulgesetzes eingebracht und in erster Lesung beraten.

Bildungsminister Armin Schwarz: „Aufgrund des Fachkräftebedarfs müssen mehr junge Menschen für eine duale Ausbildung begeistert und der Übergang in die duale Ausbildung erleichtert werden. Hier setzt die Initiative mit einer wichtigen Reform an.“

Hinzu kommen im Zuge der vorgesehenen Gesetzesänderung Maßnahmen zur Entlastung der Lehrkräfte sowie Regelungen, die wichtige bildungspolitische Schwerpunkte aufgrund veränderter gesellschaftlicher Anforderungen für die Schule festlegen. Außerdem ergibt sich mit Blick aufs aktuelle Haushaltsjahr eine Anpassung, die die Altersermäßigung für Lehrkräfte betrifft.

Wichtigste geplante Neuerungen im Schulgesetz:

  • Zur verstärkten Förderung von Jugendlichen für den Einstieg in die duale Ausbildung wird der Schulversuch „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung“ (BÜA) durch Schaffung der schulgesetzlichen Voraussetzungen in die Regelform überführt und auf nahezu alle beruflichen Schulen im Land ausgedehnt. Durch die gezielte Förderung der fachlichen Kompetenzen, von Sprachfertigkeiten und Schlüsselqualifikationen wie Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Selbstorganisation sowie durch eine feste sozialpädagogische Begleitung wird die Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler erhöht, die Verweildauer im schulischen Übergangssystem reduziert und ein Übergang in die Ausbildung beschleunigt. Die Größe der Klassen ist im ersten Jahr der Maßnahme auf 16 Jugendliche herabgesetzt worden, was ein bundesweiter Spitzenwert ist. Gleichzeitig gehen künftig die zweijährige Berufsfachschule sowie die Bildungsgänge in Vollzeit zur Berufsvorbereitung in BÜA auf. Es ist damit zu rechnen, dass ab dem Schuljahr 2027/2028 dann Schritt für Schritt mehr als 12.000 Schülerinnen und Schüler in mehr als 90 beruflichen Schulen von der gezielten Förderung in BÜA profitieren würden.
  • Durch Entlastungsmaßnahmen erhalten Lehrkräfte und Schulleitungen mehr Zeit für ihre Kernaufgabe – die pädagogische Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. Vorgesehen sind der Wegfall oder die Freiwilligkeit der Darstellung der kommentierten Deutschnote in den Zeugnissen der Grundschule; der Wegfall des zwingenden Erfordernisses der Wiederholung schriftlicher Arbeiten, wenn mehr als 50 Prozent der Leistungen nicht mehr ausreichend sind; die Entlastung bei der bisher verbindlichen Konzepterstellung für Gesamtkonferenzbeschlüsse zu besonderen Bildungs- und Erziehungsaufgaben.
  • Die Stärkung der Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht mit der klaren Ausrichtung auf datengestützte Lern- und Lehrsysteme (Einsatz von künstlicher Intelligenz) zur Verbesserung individueller Förderung wird gesetzlich festgelegt.
  • Das Gesetz stärkt die schulische Werte- und Demokratiebildung und hebt die Bedeutung der Förderung von Sport und Ehrenamt sowie kultureller Bildung hervor.
  • Veränderung dienstrechtlicher Regelungen: So soll unter anderem die Altersermäßigung für Lehrkräfte mit einer Pflichtstunde weniger Unterricht (derzeit ab 55 Jahren) zukünftig ab 60 Jahren (dann 1,5 Stunden weniger) gelten und damit an das Gros der Länder sowie die seit dem Jahr 2012 bundesweit vorgenommene schrittweise Anhebung des Ruhestandseintrittsalter (67 Jahre) angepasst werden. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres würden sich die Ermäßigungsstunden auf 2,5 und ab dem 64. Lebensjahr auf 3,5 (eine Stunde mehr als bisher) erhöhen. Für Lehrkräfte, die vor dem 1. August 2026 bereits eine Altersermäßigung erhalten haben, bleibt die bisher geltende Regelung. 

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