„Bildung endet nicht mit Schule oder Ausbildung. Erwachsenenbildung ermöglicht es, Wissen und Fähigkeiten kontinuierlich zu erweitern. Das wertvolle Bildungsangebot der Volkshochschulen und der freien Träger fördert kritisches Denken, aktive Beteiligung und stärkt unsere demokratischen Werte. Mit der Gesetzesänderung stärken wir die Weiterbildungsträger und sorgen für weniger Verwaltungsaufwand“, sagte Bildungsminister Schwarz im Landtag.
Gesetzesänderung ermöglicht Projektförderung und erhöht Basisbetrag für freie Träger
Gesetzlich abgesichert wird neben den Zuschüssen für das Pflichtangebot damit unter anderem die Projektförderung aus dem Weiterbildungspakt. Hierüber können vor Ort auch zukünftig beispielsweise Demokratiewerkstätten, Netzwerke der Demokratiebildung oder Projekte zur Wertevermittlung, digitalen Grundbildung oder gegen Diskriminierung im Sport durchgeführt werden. Auch Weiterbildungsangebote speziell für den ländlichen Raum – zum Beispiel im Bereich Landwirtschaft – werden mit der neuen Regelung gesetzlich ermöglicht.
In der dritten Lesung wurde durch den Landtag noch eine weitere Verbesserung des Gesetzes beschlossen. So wurde der gesetzlich vorgesehene Basisbetrag für die freien Träger erhöht. Dieser gesetzliche Anspruch auf den Basisbetrag ist bundesweit einmalig und bedeutet Planungssicherheit für die freien Träger. Das Fördersystem wird außerdem übersichtlicher, effizienter und der Verwaltungsaufwand dadurch reduziert.