Diese Entscheidungen folgten der Bund-Länder-Beratung am Vortag und Empfehlungen der Kultusministerkonferenz. „Ich bin sehr froh, dass gerade die jüngsten Schülerinnen und Schüler nun wieder Unterricht in der Schule erhalten können. Das ist zugleich eine spürbare Entlastung für die Familien und die Betreuungssituation zu Hause“, sagte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gilt:
Ab dem 22. Februar werden die Jahrgangsstufen 1 bis 6, wie bereits in einem Schreiben an die Schulen und Eltern angekündigt, in den Wechselunterricht mit geteilten Klasse gehen. Das entlastet die Eltern bei der Betreuung und gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, wieder intensiver zu lernen und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler zu sehen. Damit gilt ab dem 22. Februar die Präsenzpflicht bzw. die Schulbesuchspflicht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wieder. Eltern können nicht mehr entscheiden, ob Sie ihr Kind in die Schule schicken oder nicht.
Das Angebot der Notbetreuung wird für alleinerziehende Elternteile und Eltern, die beide berufstätig sind und keine Betreuung für ihr Kind organisieren können, über den 14. Februar hinaus verlängert.
Auch in Grundschulen gilt ab dem 22. Februar die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies erhöht den Schutz der Schülerinnen und Schüler. Empfohlen wird das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Zudem wird es für Lehrkräfte künftig kostenlose, wöchentliche Testmöglichkeiten in Arztpraxen geben.
Präsenzunterricht auch für Q2
Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase Q2 (12. Klasse) werden vom 22. Februar an ebenso in die Schule gehen. Das gilt schon jetzt für diejenigen in den Abschlussklassen. Dies hilft ihnen dabei, sich auf die im kommenden Jahr anstehenden Abschlussprüfungen vorzubereiten.
Alle übrigen Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse müssen sich noch etwas gedulden. Falls der Trend eines Rückgangs der wöchentlichen Inzidenzwerte anhält, ist vorgesehen, auch sie so bald wie möglich wieder in die Schulen zurückzuholen.
Schulleitungen und Eltern werden über gesonderte Schreiben an die Schulen weiter informiert.