Die Anforderungen an Lehrkräfte sind in den vergangenen Jahren vielfältiger geworden: So haben etwa die Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, die Medienbildung und Digitalisierung, die Förderung der Bildungssprache Deutsch sowie die Ganztagsbeschulung und die berufliche Orientierung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Um auf diese Trends zu reagieren und sie noch tiefer in der Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer zu verankern, hat die Hessische Landesregierung nun eine grundlegende Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes in Angriff genommen, die im zweiten Halbjahr 2021 in den Landtag eingebracht werden soll.
"Daher ist es folgerichtig, ihre Ausbildung den sich stetig ändernden Rahmenbedingungen und neuen Anforderungen anzupassen. Damit geben wir ihnen unmittelbar das notwendige Rüstzeug an die Hand, um den Herausforderungen des Lehrerberufs auch in Zukunft in höchstmöglicher Qualität gerecht zu werden“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.
Praxisorientierung soll in den Vordergrund gerückt werden
Das Hessische Lehrerbildungsgesetz regelt die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. Es beinhaltet den Erwerb von Lehramtsbefähigungen und die Voraussetzungen der dafür abzulegenden Staatsprüfungen. Durch die Novellierung werden sowohl aktuelle Anforderungen wie Inklusion und Digitalisierung verbindlicher Bestandteil aller drei Phasen der Lehrkräftebildung – vom Studium, über den Vorbereitungsdienst bis hin zur Fortbildung, als auch die Standards der Kultusministerkonferenz sowie der Hessische Referenzrahmen Schulqualität im Gesetz verankert. Um die Praxisorientierung bzw. die praktischen Einsätze der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer deutlicher in den Vordergrund zu rücken, wird zudem das in den vergangenen Jahren erprobte Praxissemester flächendeckend eingeführt. „Durch die Stärkung der Praxisanteile in der Ausbildung sorgen wir dafür, dass das an der Universität erlernte Wissen praktisch erprobt und reflektiert werden kann“, betonte der Minister. Bei allen Änderungen halte Hessen aber an einer Sache aus gutem Grund fest: der Staatsprüfung. „Denn mit der Ersten und Zweiten Staatsprüfung garantieren wir die Qualität und Einheitlichkeit der hessischen Abschlüsse.“
Nachdem die Landesregierung den Gesetzentwurf beraten hat, schließt sich nun zunächst eine Anhörung verschiedener betroffener Verbände und Einrichtungen an, bevor die Landesregierung über die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Hessischen Landtag entscheiden wird. „Wir haben damit eine wichtige Etappe des Gesetzgebungsverfahrens erreicht. Ich bin frohen Mutes, dass das Verfahren nach gründlichen Beratungen im Hessischen Landtag im ersten Quartal 2022 abgeschlossen sein wird“, hielt der Minister abschließend fest.
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