Die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit Autismus setzt keinen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt voraus, da ihr Leistungsspektrum bis hin zur Hochbegabung reichen kann. Innerhalb des Autismus-Spektrums gibt es unterschiedliche Symptome, Ausprägungen und Schweregrade.
Diese tiefgreifende Entwicklungsstörung, die in der frühen Kindheit einsetzt und ein Leben lang bestehen bleibt, wird von Fachärzten diagnostiziert. Die Diagnose wird nicht allein durch Lehrkräfte bzw. Eltern aufgrund von Beobachtungen gestellt.
Sollte bei einem Kind mit Autismus ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in Betracht kommen, so sind in Hessen nicht medizinisch-psychiatrische Kriterien für die weitere Bildung des Kindes ausschlaggebend, sondern hochdifferenzierte pädagogische, schulische und entwicklungspsychologische Kriterien. Das heißt, dass Kinder im Autismus-Spektrum im Einzelfall in allen acht sonderpädagogischen Förderschwerpunkten gefördert werden können und eine dem jeweiligen Förderschwerpunkt entsprechende inklusive Beschulung oder Förderschule nutzen können.