Lehrerin lernt mit einem Jungen, der im Rollstuhl sitzt.

Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen

An Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige oder körperliche und motorische Entwicklung, Sehen oder Hören werden Kinder und Jugendliche mit der jeweiligen Behinderung unterrichtet, die einen festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in diesen Förderschwerpunkten haben.

An Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in diesem Förderschwerpunkt haben. Dieser Anspruch ist gegeben, wenn sich eine umfassende Beeinträchtigung der Intelligenzentwicklung und eine umfassende, lang andauernde Beeinträchtigung der sozial-adaptiven Kompetenzen stark auf die Lernentwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler in der Gesellschaft auswirken.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind Ganztagsschulen, sie gliedern sich in Grundstufe, Mittelstufe, Hauptstufe und Berufsorientierungsstufe.

Den Unterricht gestalten Förderschullehrkräfte gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern und weiterem qualifizierten Fachpersonal. Unterricht und Erziehung berücksichtigen die individuelle Lernausgangslage in besonders starkem Maße. Sie tragen zur aktiven kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe bei, die die Schülerinnen und Schüler nach ihren Möglichkeiten befähigen, selbstbestimmt soziale Bezüge mit zu gestalten und zur eigenen Existenzsicherung beizutragen. Der Unterricht erfolgt nach den von der allgemeinen Schule abweichenden Zielsetzungen.

Im Rahmen der Berufsorientierung lernen Schülerinnen und Schüler verschiedene Berufsfelder kennen und absolvieren innerhalb der Berufsorientierungsstufe Betriebspraktika, wobei Art und Umfang individuell festgelegt werden. Dadurch wird der Übergang in die Beschäftigungs- und Arbeitswelt und in das Erwachsenenleben intensiv vorbereitet und unterstützt.

In den Zeugnissen erhalten die Schülerinnen und Schüler schriftliche Beurteilungen über ihre Lernentwicklung, ihren Lernerfolg und ihre individuellen Kompetenzerweiterungen sowie Beschreibungen in den Erfahrungsfeldern im Unterricht. Die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung endet mit dem Abschluss dieses Bildungsganges.

 

An Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die einen festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in diesem Förderschwerpunkt haben. Dieser Anspruch ist gegeben, wenn die umfassende, lang andauernde körperliche und motorische Schädigung und die Beeinträchtigung der Lernentwicklung sich so stark auf das Lernen auswirken, dass die Schülerin oder der Schüler in ihrem oder in seinem Bildungsgang ihr oder sein Leistungspotenzial nicht umsetzen kann. Je nach körperlicher und motorischer Schädigung können zudem orthopädische, technische und apparative Hilfsmittel, medizinisch-therapeutische Leistungen oder Förderpflege notwendig sein.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sind Ganztagsschulen.

Den Schulalltag gestalten Förderschullehrkräfte gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern und weiterem qualifizierten Fachpersonal. Der Unterricht erfolgt nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule. Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung benötigen eine förderschwerpunktspezifische, didaktisch-methodische Aufbereitung des Unterrichts. Ziel aller Fördermaßnahmen ist es, den Schülerinnen oder Schülern einen selbstständigen und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Behinderung und den in diesem Zusammenhang notwendigen Hilfsmitteln zu ermöglichen.

An Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung können auch Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung unterrichtet werden. In diesen Förderschwerpunkten weichen die Zielsetzungen des Unterrichts von den Zielsetzungen der allgemeinen Schule ab, sie legen darum den Bildungsgang fest.

Die Zeugnisse werden für die Schulform ausgestellt, in deren Bildungsgang die Schülerinnen und Schüler unterrichtet wurden. Die Schule endet mit dem Abschluss des jeweiligen Bildungsganges.

An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die einen festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in diesem Förderschwerpunkt haben. Dieser Anspruch ist gegeben, wenn der messbare Schweregrad der Sehbehinderung, Blindheit oder Verarbeitungsstörung der visuellen Reize und die Beeinträchtigung der Lernentwicklung sich so stark auf das schulische Lernen auswirken, dass die Schülerin oder der Schüler in ihrem oder in seinem Bildungsgang ihr oder sein Leistungspotenzial nicht umsetzen kann.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen gliedern sich in Vorklasse, Grundstufe, Mittelstufe und Hauptstufe. Die Grundstufe kann 5 Jahre umfassen.

Den Unterricht gestalten Förderschullehrkräfte. Dieser erfolgt nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule. Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sehen benötigen eine förderschwerpunktspezifische, didaktisch-methodische Aufbereitung des Unterrichts, insbesondere für das Erlernen der Brailleschrift. Ziel aller Fördermaßnahmen ist es, den Schülerinnen oder Schülern einen selbstständigen und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Behinderung und den in diesem Zusammenhang notwendigen Hilfsmitteln zu ermöglichen.

An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen können auch Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung unterrichtet werden. In diesen Förderschwerpunkten weichen die Zielsetzungen des Unterrichts von den Zielsetzungen der allgemeinen Schule ab, sie legen darum den Bildungsgang fest.

Die Zeugnisse werden für die Schulform ausgestellt, in deren Bildungsgang die Schülerinnen und Schüler unterrichtet wurden. Die Schule endet mit dem Abschluss des jeweiligen Bildungsganges.

 

An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die einen festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in diesem Förderschwerpunkt haben. Dieser Anspruch ist gegeben, wenn der messbare Schweregrad der Hörschädigung und die Beeinträchtigung der Lernentwicklung sich so stark auf das schulische Lernen auswirken, dass die Schülerin oder der Schüler in ihrem oder in seinem Bildungsgang ihr oder sein Leistungspotenzial nicht umsetzen kann.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören sind Ganztagsschulen.

Den Schulalltag gestalten Förderschullehrkräfte gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern und weiterem qualifizierten Fachpersonal. Der Unterricht erfolgt nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule. Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Hören benötigen eine förderschwerpunktspezifische, didaktisch-methodische Aufbereitung des Unterrichts, insbesondere eine angemessene sprachdidaktische Differenzierung des Unterrichts mit lautunterstützenden oder lautbegleitenden Gebärden (LUG oder LBG) oder mit der Deutschen Gebärdensprache (DGS).

An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören können auch Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung unterrichtet werden. In diesen Förderschwerpunkten weichen die Zielsetzungen des Unterrichts von den Zielsetzungen der allgemeinen Schule ab, sie legen darum den Bildungsgang fest.

Die Zeugnisse werden für die Schulform ausgestellt, in deren Bildungsgang die Schülerinnen und Schüler unterrichtet wurden. Die Schule endet mit dem Abschluss des jeweiligen Bildungsganges.