Die Weiterbildungsinhalte der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege bauen auf einer beruflichen Erstausbildung, in Hessen im Regelfall auf den Abschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ (Abschluss der zweijährigen höheren Berufsfachschule für SozialassistenzÖffnet sich in einem neuen Fenster), auf. Bei der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik handelt es sich um eine aufbauende Fachschulform, die im Regelfall den Abschluss der Fachrichtungen Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege voraussetzt.
Im Vordergrund der Weiterbildung stehen die Vermittlung vertiefter beruflicher Handlungskompetenzen und die Erweiterung der allgemeinen Bildung im Sinne einer Aufstiegsqualifizierung. Dabei findet stets eine didaktische und methodische Orientierung an den spezifischen Bedürfnissen der Studierenden statt.
Die Fachschule für Sozialwesen vermittelt in der Fachrichtung Sozialpädagogik die Befähigung, in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder als Erzieher, in der Fachrichtung Heilerziehungspflege in den sozialpflegerischen Bereichen als Heilerziehungspflegerin oder als Heilerziehungspfleger, in der Fachrichtung Heilpädagogik als Heilpädagogin oder Heilpädagoge in heilpädagogischen Tätigkeitsfeldern selbstständig und verantwortlich tätig zu sein.
Gefördert wird die Entwicklung von Fach- und Leitungskompetenzen der Studierenden (zum Beispiel im Sinne der Übernahme von Gruppenleitungsfunktionen in Tageseinrichtungen).
Allgemeine Voraussetzungen für die Aufnahme
- Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder ein Zeugnis des mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis,
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung zum Beispiel als „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Sozialassistent“,
- gegebenenfalls die Feststellungsprüfung, basierend auf Berufserfahrungen und/oder Anrechnungssachverhalten (siehe Ausbildungs- und Prüfungsordnung).
Abschlüsse
In den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege schließt der theoretische Teil der Weiterbildung mit einer theoretischen Abschlussprüfung ab, der praktische Teil mit einer „Prüfung zur Staatlichen Anerkennung“. Die theoretische Abschlussprüfung umfasst neben schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen auch eine Präsentationsprüfung. Die „Prüfung zur Staatlichen Anerkennung“ erfolgt frühestens im letzten Monat des Berufspraktikums. Mit erfolgreichem Abschluss erfolgt die Staatliche Anerkennung. Auch die Fachrichtung Heilpädagogik wird mit einer Staatlichen Anerkennung abgeschlossen.
Die Abschlüsse an der Fachschule für Sozialwesen sind nach dem deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen der Niveaustufe DQR 6 und damit dem gleichen Qualifikationsniveau wie der Bachelor zugeordnet.
Besonderheiten
Die Ausbildung an den Fachschulen für Sozialwesen bietet im hohen Maße einen Praxisbezug. In den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege ist das im Regelfall einjährige Berufspraktikum integraler Bestandteil der Ausbildung.
Es existieren (berufsbegleitende) Teilzeitformen sowie die „Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)“, die eine Verbindung zwischen fachschulischer Weiterbildung und beruflicher Praxis ermöglichen.
Die Lern- und Arbeitsformen der Fachschule für Sozialwesen sind berufs- bzw. studienorientiert sowie erwachsenengerecht und bieten auch Quereinsteigerinnen oder Quereinsteigern eine Chance auf eine berufliche Qualifizierung.
Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtungen Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege oder Heilpädagogik, führt zu einem Fachkraftstatus in Tageseinrichtungen für Kinder nach § 25 b des Hessischen Kinder- und JugendhilfegesetzbuchesÖffnet sich in einem neuen Fenster.