Die Fachschulen bereiten die Fachkräfte auf die Übernahme von Aufgaben in der mittleren Führungsebene von Unternehmenbeziehungsweise auf die Wahrnehmung selbstständiger und eigenverantwortlicher Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen des Sozialwesens vor. Sie eröffnen ihnengegebenenfalls die Möglichkeit einer beruflichen Selbstständigkeit und befähigen sie zur Aufnahme eines weiterführenden Hochschulstudiums. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Hochschulzugangsberechtigung verbunden.
Die Weiterbildung an Fachschulen setzt grundsätzlich eine berufliche Erstausbildung voraus, baut auf Berufserfahrungen auf und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Die Ausbildung an Fachschulen kann in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit erfolgen. Je nach Bildungsgang dauert der Besuch der ein- oder zweijährigen Fachschule ein bis zwei Jahre in der Vollzeit- beziehungsweise zwei bis vier Jahre in der Teilzeitform. An den Fachschulen für Sozialwesen dauert die Ausbildung in der Vollzeitform drei Jahre, in der Teilzeitform bis zu fünf Jahre.
Unter bestimmten Bedingungen sind der Erwerb der Fachhochschulreife, der Ausbildereignung sowie weiterer schulspezifischer Zusatzqualifikationen möglich.
Eine Förderung der Weiterbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG, dem sogenannten „Meister-“ beziehungsweise „Aufstiegs-BAföG“, ist möglich.