Nach einer Grundschulzeit von vier Jahren wechseln die Kinder in Hessen auf die weiterführende Schule, also von der 4. in die 5. Klasse. Die Wahl des Bildungsgangs nach der Grundschule ist grundsätzlich Sache der Eltern, die bei dieser Entscheidung vor allem von den Lehrkräften der Grundschulen unterstützt werden.
Die Klassenkonferenzen in der Grundschule sprechen für jedes Kind eine Empfehlung für den weiteren Bildungsgang aus der für die Bedürfnisse und die Fähigkeiten des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese wird den Eltern in einem Beratungsgespräch mitgeteilt.
Im Interesse des Kindes ist es empfehlenswert, das Beratungsangebot der Grundschule anzunehmen und die Aussagen der Klassenkonferenz zu Lernverhalten, Arbeitshaltung und Leistungsstand des Kindes bei der Wahlentscheidung zu prüfen und zu berücksichtigen. Diese Wahl sollte vor allem nach pädagogischen Gesichtspunkten erfolgen.
Die im Rahmen des Beratungsgesprächs ausgesprochene Empfehlung ist jedoch nicht bindend. Die Eltern haben die Möglichkeit, eigenständig über den Bildungsgang ihres Kindes zu entscheiden.