Die Oberstufe im gymnasialen Bildungsgang umfasst die Jahrgangsstufen 10 bis 12 (G8) bzw. 11 bis 13 (G9). Sie gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase sowie eine zweijährige Qualifikationsphase.
Im Zentrum der gymnasialen Oberstufe steht die Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten, weshalb besonderer Wert auf das selbstständige Arbeiten und Lernen gelegt wird. Das erste Jahr der Oberstufe (Einführungsphase) dient unter anderem dem Ausgleich der unterschiedlichen Voraussetzungen, die die Schülerinnen und Schüler mitbringen. Erst die Leistungen des zweiten und dritten Jahres der Oberstufe (Qualifikationsphase) zählen für das Abitur.
Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet ab dem zweiten Jahr in zwei Leistungskursen und einer Reihe von Grundkursen statt. Erstes Leistungskursfach ist wahlweise Mathematik, eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft. Der zweite Leistungskurs ist in der Regel eines der anderen Fächer des Fächerkanons, also zum Beispiel Deutsch, Kunst, Musik, Geschichte, Politik und Wirtschaft oder Religion, an manchen Schulen auch Sport. Hier entscheidet die jeweilige Schule über die spezifischen Angebote.
Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche (darunter die beiden Leistungskurse) sowie zwei mündliche Prüfungsfächer. Für eines der beiden mündlichen Prüfungsfächer kann statt einer mündlichen Prüfung die Prüfungsform der Präsentationsprüfung oder der besonderen Lernleistung gewählt werden. Jede Schülerin und jeder Schüler muss sich in den Fächern Deutsch und Mathematik prüfen lassen.
Bereits nach zwei Jahren in der gymnasialen Oberstufe ist der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife möglich. Eine anschließende mindestens einjährige Berufs- oder Praktikumstätigkeit führt danach zur endgültigen Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife.
Näheres regelt die „Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)", die Sie im Bereich „Schulrecht" unter „ Abitur/OberstufeÖffnet sich in einem neuen Fenster" finden.
Individuelle Schwerpunktsetzung in der gymnasialen Oberstufe
- Stärkung der Fremdsprachen: Beim Zusammenwachsen Europas ist die Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen eine wichtige schulische Aufgabe. Bilingualer Unterricht soll in der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden können. Schülerinnen und Schüler können bilinguale Abiturprüfungen in Sachfächern auf Grundkursniveau ablegen, wenn sie in diesen durchgehend fremdsprachlich in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet wurden. Die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auch das mit dem Abitur vergleichbare französische Baccalauréat zu erreichen, wurde in der Oberstufenverordnung verankert.
- Kommunikationsprüfung: Der Förderung der Sprachkompetenz im Sinne der Bildungsstandards dient auch die Kommunikationsprüfung, die im zweiten Jahr der Qualifikationsphase im Leistungskurs der modernen Fremdsprachen eine Klausur ersetzt. Im Grundkurs wird die Klausur im Prüfungshalbjahr für all diejenigen Schülerinnen und Schüler durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt, die die Fremdsprache als drittes Prüfungsfach gewählt haben. Alternativ dazu kann die Fachkonferenz beschließen, dass im zweiten Jahr der Qualifikationsphase für alle Schülerinnen und Schüler der Grundkurse der modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt wird.
- Auslandsaufenthalte: Aufenthalte in einer ausländischen Schule im Rahmen eines Schüleraustausches oder eines entsprechenden Programms oder eines Praktikums zur Berufsorientierung im Ausland sollen gefördert werden. Es soll den Schülerinnen und Schülern, die im Ausland eine Schule besuchen, ermöglicht werden, ihre schulische Ausbildung nach ihrer Rückkehr ohne zeitlichen Verlust fortzusetzen. Bei Auslandsaufenthalten während der Einführungsphase sind nach der Rückkehr in der Regel daher ein direkter Eintritt in die Qualifikationsphase, bei Auslandsaufenthalten während der Qualifikationsphase die Anrechnung von Leistungen aus der Einführungsphase und aus dem Ausland möglich (auf Antrag).
- Erweiterung der Möglichkeiten bei Leistungsnachweisen: Die Palette der möglichen Leistungsnachweise in der gymnasialen Oberstufe ist groß: Leistungsnachweise können Klausuren, Referate, Präsentationen, umfassende schriftliche Ausarbeitungen, mündliche Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen und fachpraktische Prüfungen im Fach Sport sowie in den musischen Fächern sein. Beispielsweise kann im Verlauf der gesamten Qualifikationsphase nach der Entscheidung der Lehrkraft im Leistungskurs eine Klausur durch ein Referat, eine Präsentation oder eine umfassende schriftliche Ausarbeitung ersetzt werden. Durch dieses erweiterte Spektrum wird eine größere Bandbreite der Kompetenzen gefördert.
- Größere Möglichkeiten zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern: Die Anzahl der Stunden, die Schulen nach Entscheidung der Schulkonferenz als Förder-, Kompensations- bzw. Orientierungsstunden in der Einführungsphase einsetzen können, wurde erhöht. Somit besteht eine bessere Möglichkeit zum Ausgleich unterschiedlicher Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern, zur Orientierung und zur individuellen und schulischen Profilbildung. Von 34 Pflichtstunden in der Einführungsphase können 5 als Kompensations- bzw. Orientierungs- bzw. Profilbildungsstunden genutzt werden.