Schülerinnen und Schüler schreiben eine Prüfung.

Landesabitur

Das hessische Landesabitur setzt sichaus zentralen, vom Hessischen Kultusministerium zur Bearbeitung vorgesehenen Prüfungsaufgaben sowie dezentralen, von den einzelnen Lehrkräften vor Ort erarbeiteten Prüfungsteilen, zusammen.

Zentral geprüft werden alle Leistungskurse und die Fächer des dritten schriftlichen Abiturprüfungsfaches. Dezentral geprüft werden das vierte (mündliche) Prüfungsfach und die fünfte Prüfungsleistung, in der eine Wahlmöglichkeit zwischen einer mündlichen Prüfung, einer Präsentationsprüfung und einer besonderen Lernleistung besteht.

Für folgende Fächer werden landesweit einheitliche schriftliche Prüfungsaufgaben erstellt, die sich in drei Aufgabenfelder gliedern:

  • Aufgabenfeld I: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Latein, Altgriechisch, Kunst, Musik
  • Aufgabenfeld II: Geschichte sowie Politik und Wirtschaft (jeweils auch bilingual in Verbindung mit den Unterrichtssprachen Englisch und Französisch), Wirtschaftswissenschaften, Erdkunde, katholische und evangelische Religionslehre, Ethik und Philosophie
  • Aufgabenfeld III: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik

Ebenso werden für das Fach Leistungsfach Sport landesweit einheitliche schriftliche Prüfungsaufgaben erstellt.

Für das berufliche Gymnasium kommen folgende Fächer hinzu:

  • Aufgabenfeld II: Ernährungsökonomie, Erziehungswissenschaft, Psychologie, Gesundheitsökonomie, Umweltökonomie, Wirtschaftslehre
  • Aufgabenfeld III: Praktische Informatik, Technische Informatik (Schulversuch), Ernährungslehre, Gesundheitslehre, Bautechnik, Biologietechnik, Chemietechnik, Elektrotechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Maschinenbautechnik, Mechatronik, Umwelttechnik, Rechnungswesen, Datenverarbeitung

Abiturvorbereitung

Eine Vorbereitung auf die Abiturprüfung erfolgt schwerpunktmäßig im Unterricht. Aufgabenstellungen bisheriger Abiturprüfungen einzubeziehen kann dabei eine sinnvolle Ergänzung sein. Deshalb erhalten die am Landesabitur beteiligten Schulen kostenfrei alle bereits verwendeten Aufgaben, die dazugehörigen Materialien sowie die Lösungs- und Bewer­tungs­hinweise zum schulinternen Gebrauch. Dies geschieht jeweils nach Abschluss der jährlichen Abiturprü­fungen durch Zusendung einer CD-ROM.

Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, wann und wie die Aufgaben im Unterricht verwendet und ihren Schülerinnen und Schülern als Übungs­mate­rial zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kann eine sinnvolle Einbindung der Aufgaben in den Unterricht gewährleistet werden.

Rechtliche Grundlagen

Die allgemeinen Modalitäten und Verfahrensabläufe zum Landesabitur sind in der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)" beschrieben. Weiter konkretisiert werden diese jeweils in den Durchführungsbestimmungen zum entsprechenden Landesabitur zwei Monate vor Beginn des Schulhalbjahres, das dem Prüfungshalbjahr vorausgeht. Inhaltliche Einzelbestimmungen für die Abiturprüfung werden jeweils zwei Jahre im Voraus vor Eintritt des jeweiligen Jahrgangs in die Qualifikationsphase im sogenannten Abiturerlass festgelegt.

Zu den rechtlichen GrundlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Generelle fachliche Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase und die Vorbereitung auf die Abiturprüfung sind die nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) sowie die „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung" (EPA).

Seit dem Landesabitur 2019 werden die Prüfungen in den allgemein bildenden Fächern auf der Grundlage der Kerncurricula Gymnasiale Oberstufe (KCGO) durchführt. Die Prüfungen für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer im beruflichen Gymnasium basieren seit dem Landesabitur 2021 auf der Grundlage der Kerncurricula Berufliches Gymnasium (KCBG).

Termin, Erlasse, Material

Die schriftlichen Abiturprüfungen 2025 finden im Zeitraum vom 24. April bis 14. Mai 2025, die Nachprüfungen im Zeitraum vom 21. Mai bis 6. Juni 2025 statt.

Die erweiterten Funktionalitäten des in der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung zugelassenen Taschenrechners (WTR und CAS) sind im Abschnitt 2.5 des KCGO Mathematik in der geltenden Fassung geregelt und im Abiturerlass für den jeweiligen Abiturjahrgang konkretisiert. Dies gilt grundsätzlich auch ab dem Abiturjahrgang 2030, ab dem sich Anforderungen insbesondere an die erweiterten Funktionalitäten an den Vorgaben des IQB orientieren werden. Die entsprechenden Regelungen wurden durch Erlasse vom 13.09.2021 sowie vom 09.12.2022 bekannt gegeben. Bis einschließlich zum Abiturjahrgang 2029 sind hingegen keine Änderungen oder Einschränkungen der bisher geltenden Anforderungen geplant. Eine Liste der ab dem Abiturjahrgang 2030 auch in Hessen zugelassenen Taschenrechner wird von der Kultusministerkonferenz veröffentlicht.

Die Prüfungsaufgaben werden mit so genannten Operatoren (Schlüsselwörtern) formuliert. Ein Operator ist ein Aufforderungsverb - zum Beispiel erläutern, darstellen oder begründen -, dessen Bedeutung im Fachkontext möglichst genau spezifiziert wird. Bei der Formulierung der Arbeitsanweisungen von Prüfungsaufgaben werden in der Regel nur die hier festgelegten Operatoren benutzt.

Die Prüfungsaufgaben werden mit so genannten Operatoren (Schlüsselwörtern) formuliert. Ein Operator ist ein Aufforderungsverb - zum Beispiel erläutern, darstellen oder begründen -, dessen Bedeutung im Fachkontext möglichst genau spezifiziert wird. Bei der Formulierung der Arbeitsanweisungen von Prüfungsaufgaben werden in der Regel nur die hier festgelegten Operatoren benutzt.

Landesfachberaterin für den Förderschwerpunkt Sehen

Frau Förderschulrektorin Verena Trebels
Johann-Peter-Schäfer-Schule
Überregionales Beratungs- und Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen 
Johann-Peter-Schäfer-Str. 1
61169 Friedberg
Telefon: 06031 608102
E-Mail: verena.trebels@lwv-hessen.de

 

Landesfachberater für den Förderschwerpunkt Hören

Herr Förderschulrektor Bernhard Hohl
Johannes-Vatter-Schule
Förderschwerpunkt Hören
Homburger Straße 20
61169 Friedberg
Telefon: 06031 608 602
E-Mail: bernhard.hohl@lwv-hessen.de

 

Landesfachberaterin für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Frau Förderschulrektorin Susanne Breuer-Klein
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
Überregionales Beratungs- und Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Pörtschacher Straße 12
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611 5410710
E-Mail: susanne.breuer-klein@wiesbaden.de

 

Landesfachberaterin für Autismus

Frau Förderschulkonrektorin Letizia-Jiska Kreiskott 
Helen-Keller-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Elsa-Brändström-Allee 11
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 301930
E-Mail: stv-sl2@HKS.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de

 

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