Das hessische Landesabitur setzt sichaus zentralen, vom Hessischen Kultusministerium zur Bearbeitung vorgesehenen Prüfungsaufgaben sowie dezentralen, von den einzelnen Lehrkräften vor Ort erarbeiteten Prüfungsteilen, zusammen.
Zentral geprüft werden alle Leistungskurse und die Fächer des dritten schriftlichen Abiturprüfungsfaches. Dezentral geprüft werden das vierte (mündliche) Prüfungsfach und die fünfte Prüfungsleistung, in der eine Wahlmöglichkeit zwischen einer mündlichen Prüfung, einer Präsentationsprüfung und einer besonderen Lernleistung besteht.
Für folgende Fächer werden landesweit einheitliche schriftliche Prüfungsaufgaben erstellt, die sich in drei Aufgabenfelder gliedern:
- Aufgabenfeld I: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Latein, Altgriechisch, Kunst, Musik
- Aufgabenfeld II: Geschichte sowie Politik und Wirtschaft (jeweils auch bilingual in Verbindung mit den Unterrichtssprachen Englisch und Französisch), Wirtschaftswissenschaften, Erdkunde, katholische und evangelische Religionslehre, Ethik und Philosophie
- Aufgabenfeld III: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik
Ebenso werden für das Fach Leistungsfach Sport landesweit einheitliche schriftliche Prüfungsaufgaben erstellt.
Für das berufliche Gymnasium kommen folgende Fächer hinzu:
- Aufgabenfeld II: Ernährungsökonomie, Erziehungswissenschaft, Psychologie, Gesundheitsökonomie, Umweltökonomie, Wirtschaftslehre
- Aufgabenfeld III: Praktische Informatik, Technische Informatik (Schulversuch), Ernährungslehre, Gesundheitslehre, Bautechnik, Biologietechnik, Chemietechnik, Elektrotechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Maschinenbautechnik, Mechatronik, Umwelttechnik, Rechnungswesen, Datenverarbeitung
Abiturvorbereitung
Eine Vorbereitung auf die Abiturprüfung erfolgt schwerpunktmäßig im Unterricht. Aufgabenstellungen bisheriger Abiturprüfungen einzubeziehen kann dabei eine sinnvolle Ergänzung sein. Deshalb erhalten die am Landesabitur beteiligten Schulen kostenfrei alle bereits verwendeten Aufgaben, die dazugehörigen Materialien sowie die Lösungs- und Bewertungshinweise zum schulinternen Gebrauch. Dies geschieht jeweils nach Abschluss der jährlichen Abiturprüfungen durch Zusendung einer CD-ROM.
Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, wann und wie die Aufgaben im Unterricht verwendet und ihren Schülerinnen und Schülern als Übungsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kann eine sinnvolle Einbindung der Aufgaben in den Unterricht gewährleistet werden.
Rechtliche Grundlagen
Die allgemeinen Modalitäten und Verfahrensabläufe zum Landesabitur sind in der „Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)" beschrieben. Weiter konkretisiert werden diese jeweils in den Durchführungsbestimmungen zum entsprechenden Landesabitur zwei Monate vor Beginn des Schulhalbjahres, das dem Prüfungshalbjahr vorausgeht. Inhaltliche Einzelbestimmungen für die Abiturprüfung werden jeweils zwei Jahre im Voraus vor Eintritt des jeweiligen Jahrgangs in die Qualifikationsphase im sogenannten Abiturerlass festgelegt.
Zu den rechtlichen GrundlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Generelle fachliche Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase und die Vorbereitung auf die Abiturprüfung sind die nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) sowie die „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung" (EPA).
Seit dem Landesabitur 2019 werden die Prüfungen in den allgemein bildenden Fächern auf der Grundlage der Kerncurricula Gymnasiale Oberstufe (KCGO) durchführt. Die Prüfungen für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer im beruflichen Gymnasium basieren seit dem Landesabitur 2021 auf der Grundlage der Kerncurricula Berufliches Gymnasium (KCBG).