Wenn eine Schülerin oder ein Schüler auf Grund einer lang andauernden Erkrankung von mehr als sechs Wochen in einer Klinik oder ähnlichen Einrichtung aufgenommen wird, so kann die Beschulung an einer Schule für Kranke fortgesetzt werden. Der Unterricht findet dort als Einzel-, Partner- oder Gruppenunterricht, im Krankenzimmer, in einem geeigneten Raum der Klinikstation oder in einem Klassenzimmer statt.
Der Genesungsprozess der Kinder und Jugendlichen steht im Vordergrund. Daher wird die Stundenplanung an die individuelle Belastbarkeit, das Krankheitsbild und die damit verbundenen persönlichen Leistungsmöglichkeiten und -grenzen der Schülerin oder des Schülers angepasst.
Mit einer Entlassung der Schülerin oder des Schülers aus der medizinisch-therapeutischen Einrichtung endet in der Regel die Beschulung an der Schule für Kranke; sie oder er setzt den Schulbesuch meist an der Stammschule fort.