Ab dem Schuljahr 2025/2026 gilt an allen öffentlichen Schulen in Hessen ein einheitliches Verbot des Mitführens von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen. Dieser Erlass schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Schulpersonal.
Im folgenden FAQ klären wir:
- Was genau verboten ist – von Stich- und Schlagwaffen bis hin zu Nachbildungen und gefährlichen Chemikalien.
- Mögliche Ausnahmen – etwa bei schulischen Theaterveranstaltungen oder während Schulveranstaltungen mit Essensverkauf.
- Umgang bei Verstößen – welche pädagogischen und ordnungsrechtlichen Schritte möglich sind und wie das Schulgesetz dabei unterstützt.