zum Quereinstieg in einem Fach

Um Ihnen einen Überblick über den Querstieg in einem Fach zu geben, haben wir häufig getellte Fragen zusammengestellt.

Absolventinnen und Absolventen mit einem nicht lehramtsbezogenen Universitätsabschluss oder einem akkreditierten Masterabschluss, aus dem sich ein Bedarfsfach bzw. eine berufliche Bedarfsfachrichtung ableiten lässt. Ein Bachelor-Abschluss allein genügt nicht.

Im Lehramt an Hauptschulen und Realschulen, im Lehramt an Gymnasien sowie im Lehramt an beruflichen Schulen (jeweils in Bedarfsfächern bzw. beruflichen Bedarfsfachrichtungen).

Ein Bedarfsfach ist ein Fach, in dem Lehrkräfte gesucht werden.

Die Bedarfsfächer werden durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen festgelegt. Sie können zwischen den einzelnen Lehrämtern variieren. Der Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst mit einem Fach ist in nachfolgenden Bedarfsfächern bzw. beruflichen Bedarfsfachrichtungen derzeit möglich:

Lehramt an Hauptschulen und Realschulen: 

  • Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Englisch, Kunst, Musik, Mathematik, Physik, Informatik, Chemie, Sport

Lehramt an Gymnasien: 

  • Kunst, Musik, Mathematik, Physik, Informatik

Lehramt an beruflichen Schulen: 

  • Elektrotechnik, Gesundheit, Sozialwesen/Sozialpädagogik, Informatik, Bautechnik, Holztechnik, Farb- und Raumgestaltung, Textiltechnik und Bekleidung

Die Hessische Lehrkräfteakademie prüft anhand der Studien- und Prüfungsleistungen, ob sich aus dem Abschluss ein Bedarfsfach bzw. berufliche Bedarfsfachrichtung ableiten lässt. Hierbei wird sowohl der Umfang als auch der Inhalt in den Blick genommen.

Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Lehrkräfte im Quereinstieg nur in einem Fach bzw. einer beruflichen Fachrichtung ausgebildet werden. Ansonsten sind die Rahmenbedingungen identisch. Das betrifft die Dauer des Vorbereitungsdienstes, die Anzahl der Module insgesamt, die Bestehensvoraussetzungen, die Vergütung und weitere Aspekte.

Ja, Lehrkräfte mit einem Fach absolvieren die Zweite Staatsprüfung und erhalten damit den vollständigen Berufszugang. Dies schließt die Möglichkeit einer unbefristeten Einstellung mit Verbeamtung sowie alle weiteren Entwicklungsmöglichkeiten im Berufsleben ein, wie Beförderungen oder die Übernahme von Funktionsämtern.

Die erste Einstellung erfolgt zum 1. Mai 2025.

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten des Quereinstiegs finden Sie auf der folgenden Webseite:

https://lehrkraefteakademie.hessen.de/Ausbildung-von-Lehrkraeften/Paedagogischer-Vorbereitungsdienst/Quereinstieg-in-MangelfaechernÖffnet sich in einem neuen Fenster

Dort finden Sie auch die verschiedenen Bewerbungswege. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung allein nicht ausreicht – eine offizielle Bewerbung ist in jedem Fall erforderlich. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne vorab zur Verfügung (siehe unten).

Für eine individuelle Beratung – beispielsweise zur Klärung der Frage, ob Sie die Voraussetzungen für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst erfüllen oder welche weiteren Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung für Sie in Betracht kommen – wenden Sie sich bitte an die zentrale Beratungseinheit der Hessischen Lehrkräfteakademie:

Kontakt: 

E-Mail: Beratung.Schuldienst.LA@kultus.hessen.de

Telefonnummer: 0641 460 901 0428

Telefonische Sprechzeiten: 

Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr

 

Benötigte Unterlagen:

Bitte fassen Sie die folgenden Dokumente in einer PDF-Datei zusammen und reichen Sie diese über das obige Funktionspostfach ein:

  • sämtliche Hochschulzeugnisse (gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt);
  • die dazugehörigen Transcripts of Records/Leistungsnachweise (ebenfalls übersetzt), auch von nicht abgeschlossenen Studiengängen;
  • einen Bildungslebenslauf.