Nur, wenn Schülerinnen und Schüler die Bildungssprache Deutsch beherrschen, ist es ihnen möglich, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und schulischen Erfolg zu garantieren. Alle Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von ihrer Muttersprache beim Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch unterstützt werden. Hierfür hat das Hessische Kultusministerium ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt.
Es umfasst sämtliche Bildungsstationen, angefangen bei den verpflichtenden Vorlaufkursen beim Übergang zwischen Kita und Grundschule über Maßnahmen in den Primar- und Sekundarstufen bis hin zur Förderung bildungs- und fachsprachlicher Maßnahmen während der dualen Ausbildung in den Berufsschulen. Weitere Maßnahmen sind:
- Eine zusätzliche Stunde Deutsch in der 4. Klasse zur noch besseren Vorbereitung auf den Wechsel auf die weiterführende Schule
- Methode „Lesen durch Schreiben“ (umgangssprachlich auch „Schreiben nach Gehör“) ist ausdrücklich nicht zulässig, damit die Kinder von Anfang an die korrekte Schreibweise erlernen können
- Grundwortschatz mit Handreichung zur Stärkung der Rechtschreibkompetenz
- Ab dem Schuljahr 2022/23 werden in den Stufen 9 und 10 Rechtschreibfehler verbindlich in die Notengebung aller Arbeiten einfließen
- Stärkung der Bedeutung von Literatur durch gezielte Lektüreempfehlung in der Primar- und Sekundarstufe
- Verbindliche Festlegung einer verbundenen Handschrift