Rund 20 Vertreterinnen und Vertreter unter anderem von Lehrkräfteverbänden, Universitäten, des Landeselternbeirats, der Kirchen und aus der Schulpraxis nahmen an der Anhörung teil. Weitere gaben im Vorfeld schriftliche Stellungnahmen ab. Anfang September hatten die Regierungsfraktionen von CDU und SPD den Gesetzentwurf zur ersten Lesung in den Landtag eingebracht. Über die Ergebnisse der Anhörung soll der Ausschuss in seiner Sitzung am 26. November beraten.
Die Lehrkräftebildung soll durch die Änderungen noch mehr an den grundlegenden Bedarfen der schulischen Praxis und den gesellschaftlichen Erfordernissen ausgerichtet werden. Kernstück der Novellierung ist die Auflösung der bestehenden Modularisierung. Das neue Konzept sieht eine Ausbildung in einer kontinuierlichen Seminarstruktur vor, die eine durchgehende Begleitung ermöglicht. Zudem ist die Stärkung der individuellen Beratung und Reflexion inklusive verbindlicher Verankerung des Entwicklungsgesprächs vorgesehen.
Zum Gesetzentwurf sagte Bildungsminister Armin Schwarz: „Die Novellierung ist die Antwort auf eine sich wandelnde Schule und macht die Lehrkräftebildung individueller, praxisorientierter, kompakter und somit zeitgemäß.“
Weitere vorgesehene Änderungen:
- Reduzierung der bewerteten Unterrichtsbesuche zur Entlastung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst,
- stärkere Praxisorientierung durch mehr eigenverantwortlichen Unterricht in den Hauptphasen des Vorbereitungsdienstes,
- Aufwertung des Schulgutachtens, das zeigt, ob sich Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst tatsächlich im schulischen Alltag bewähren,
- Aktualisierung und Verankerung folgender Querschnittsthemen: Werte- und Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienbildung und Digitalisierung einschließlich künstlicher Intelligenz, berufliche Orientierung, Kinder- und Jugendschutz, psychische Gesundheit und Inklusion, Schulrecht,
- Anpassung der Dauer des Vorbereitungsdienstes der Lehrkräfte (Referendariat) von 21 auf 18 Monate. Damit wird die Ausbildungsdauer in Hessen an die der meisten anderen Länder angeglichen. Die Änderung würde zudem einen schnelleren Einstieg als ausgebildete Lehrkraft in den Schuldienst ermöglichen.