Mit der Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes stärkt das Land die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung angehender Lehrkräfte.
Die Lehrkräftebildung wird durch die Änderungen noch mehr an den grundlegenden Bedarfen der schulischen Praxis und den gesellschaftlichen Erfordernissen ausgerichtet. Unter anderem ist vorgesehen, den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte (Referendariat) von 21 auf 18 Monate zu verkürzen. Das entspricht der Dauer in den meisten anderen Ländern. Die Änderung würde einen schnelleren Einstieg zu eigenverantwortlicher Lehrtätigkeit ermöglichen und die Attraktivität des Lehrberufs in Hessen steigern. Am heutigen Mittwoch haben die Regierungsfraktionen von CDU und SPD den Gesetzentwurf zur ersten Lesung eingebracht.
Bildungsminister Armin Schwarz: „Die Novellierung ist die Antwort auf eine sich wandelnde Schule und macht die Lehrkräftebildung individueller, praxisorientierter, kompakter und somit zeitgemäß.“
In der weiteren Folge des Verfahrens wird im Oktober eine mündliche Anhörung stattfinden, an der unter anderem Lehrkräfteverbände, Universitäten und Fachleute aus der Schulpraxis teilnehmen werden.
Weitere vorgesehene Änderungen
- Reduzierung der Unterrichtsbesuche zur Bewertung,
- stärkere Fokussierung auf die Praxisorientierung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst durch 14 bis 16 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht,
- Aufwertung des Schulgutachtens mit Blick auf die Bewährung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im schulischen Alltag,
- Anpassung der zu behandelnden Themen, mehr Berücksichtigung von Schulrecht, Werte- und Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienbildung und Digitalisierung, künstlicher Intelligenz, berufliche Orientierung, Kinder- und Jugendschutz, psychische Gesundheit und Inklusion,
- Stärkung der individuellen Beratung und Reflexion inklusive verbindlicher Verankerung des Entwicklungsgesprächs.