An Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung oder Sprachheilförderung werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die einen festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in diesen Förderschwerpunkten haben.
Förderschule
Schulen für Schülerinnen und Schüler mit umfassenden Beeinträchtigungen
An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die einen festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in diesem Förderschwerpunkt haben. Dieser Anspruch kommt für Schülerinnen und Schüler in Betracht, bei denen sich umfassende und lang andauernde Beeinträchtigungen der Intelligenzentwicklung und Beeinträchtigungen der Lernentwicklung in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen so stark auf das schulische Lernen auswirken, dass sich ein Wechsel in den Bildungsgang der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen begründet.
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gliedern sich in Grundstufe, Mittelstufe und Berufsorientierungsstufe.
Den Unterricht gestalten Förderschullehrkräfte und erfolgt nach den von der allgemeinen Schule abweichenden Zielsetzungen. Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen benötigen umfassende, spezifisch auf ihre Lernausgangslage ausgerichtete und über die individuelle Förderung hinausgehende Lernangebote, die sie darin unterstützen, ihre individuellen Lernziele zu erreichen. Im Rahmen der Berufsorientierung machen die Schülerinnen und Schüler Praxiserfahrungen. Die Teilnahme an betrieblichen Lerntagen und Blockpraktika erweitern den Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler, dies erleichtert die spätere Berufswahl und zeigt geeignete Wege in die Arbeitswelt auf.
Berufsbezogene Projektarbeit unterstützt den Erwerb fachlicher und überfachlicher Kompetenzen. Sie ist spätestens ab der Jahrgangsstufe 7, in der Regel mindestens einmal jährlich, in Form von fächerübergreifenden Unterrichtsprojekten zu organisieren. Zur Durchführung können die Schulen auch mit externen Expertinnen und Experten zusammenarbeiten.
In den Zeugnissen erhalten die Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern und Lernbereichen schriftliche Beurteilungen über ihre Lernentwicklung, ihren Lernerfolg und ihre individuellen Kompetenzerweiterungen. In der Mittelstufe und in der Berufsorientierungsstufe werden in allen Fächern und Lernbereichen Noten erteilt. Der Bildungsgang der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen schließt mit dem Berufsorientierten Abschluss als Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt ab.
An Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die einen festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in diesem Förderschwerpunkt haben. Dieser Anspruch ist gegeben, wenn die umfassende, lang andauernde Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung und die Beeinträchtigung der Lernentwicklung sich so stark auf das schulische Lernen auswirken, dass die Schülerin oder der Schüler im Bildungsgang der allgemeinen Schule ihr oder sein Leistungspotenzial nicht umsetzen kann.
Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gliedern sich in Vorklasse, Grundstufe, Mittelstufe und Hauptstufe.
Den Schulalltag gestalten Förderschullehrkräfte gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern und weiterem qualifizierten Fachpersonal. Der Unterricht erfolgt nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule. Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung erhalten über die individuelle Förderung hinausgehende Angebote, die sie darin unterstützen, soziales Verhalten aufzubauen und sich in ihrem emotionalen Verhalten weiterzuentwickeln. Dazu kann auch eine Unterrichtsorganisation mit nur teilweiser Teilnahme am Klassenunterricht gehören.
Die Zeugnisse werden für die Schulform ausgestellt, in deren Bildungsgang die Schülerinnen und Schüler unterrichtet wurden. Die Schule endet mit dem Abschluss des jeweiligen Bildungsganges.
An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die einen festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in diesem Förderschwerpunkt haben. Dieser Anspruch ist gegeben, wenn die umfassende, lang andauernde Sprachbeeinträchtigung und die Beeinträchtigung der Lernentwicklung sich so stark auf das schulische Lernen auswirken, dass die Schülerin oder der Schüler im Bildungsgang der allgemeinen Schule ihr oder sein Leistungspotenzial nicht umsetzen kann.
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung gliedern sich in Vorklasse, Grundstufe, Mittelstufe und Hauptstufe.
Den Unterricht gestalten Förderschullehrkräfte. Dieser erfolgt nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule. Der Schwerpunkt der Sprachheilförderung liegt in der Grundstufe. Sprachheilpädagogisch werden die Schülerinnen und Schüler fachübergreifend mit individuellen Bildungsangeboten umfassend im Unterricht gefördert. Diese gruppenbezogene Förderung in der Förderschule kann gegebenenfalls durch logopädische Individualtherapie ergänzt werden.
Die Zeugnisse werden für die Schulform ausgestellt, in deren Bildungsgang die Schülerinnen und Schüler unterrichtet wurden. Die Schule endet mit dem Abschluss des jeweiligen Bildungsganges.