Junge Frau hält Unterlagen im Arm und steht in einem Flur.

Berufliches Gymnasium

Das berufliche Gymnasium ist ein studienqualifizierender Bildungsgang mit dem Ziel des Erwerbs der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Diese ist bundesweit anerkannt. Den Absolventinnen und Absolventen eines beruflichen Gymnasiums stehen nach dem Abitur alle Studiengänge an Hochschulen, wie z.B. Universitäten oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften (früher: Fachhochschulen), offen.

Das berufliche Gymnasium bereitet die Schülerinnen und Schüler durch allgemein bildende und berufsbezogene Bildungsinhalte in besonderer Weise auf das Arbeits- und Berufsleben vor.

Es besteht ein breites Angebot an Fachrichtungen und Schwerpunkten, aus denen entsprechend der persönlichen Neigung und Zielsetzung ausgewählt werden kann: Fachrichtung Berufliche Informatik (Schwerpunkte Praktische Informatik sowie Technische Informatik), Fachrichtung Ernährung, Fachrichtung Gesundheit und Soziales (Schwerpunkte Erziehungswissenschaft sowie Gesundheit), Fachrichtung Technik (Schwerpunkte Bautechnik, Biologietechnik, Chemietechnik, Elektrotechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Maschinenbautechnik, Mechatronik sowie Umwelttechnik) und Fachrichtung Wirtschaft.

Die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer werden im beruflichen Gymnasium durchgehend mit acht bis zehn Stunden pro Woche unterrichtet.

Seit dem Schuljahr 2018/2019 stellen die neuen Kerncurricula für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer die verbindliche Unterrichtsgrundlage beginnend mit der Einführungsphase dar. Sie sind damit im Schuljahr 2020/2021 erstmals die Grundlage für die Prüfungen im Rahmen des zentralen Landesabiturs.

In das berufliche Gymnasium kann aufgenommen werden, wer in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde. Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarstufe I können mit dem mittleren Abschluss aufgenommen werden, wenn sie hinreichende Leistungen nachweisen können.

Im Zentrum des beruflichen Gymnasiums steht die Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten, weshalb besonderer Wert auf das selbstständige Arbeiten und Lernen gelegt wird. Das erste Jahr (Einführungsphase) dient unter anderem dem Ausgleich der unterschiedlichen Voraussetzungen, die die Schülerinnen und Schüler mitbringen.

Erst die Leistungen des zweiten und dritten Jahres (Qualifikationsphase) zählen für das Abitur. Der Unterricht im beruflichen Gymnasium findet ab der Qualifikationsphase in zwei Leistungskursen und einer Reihe von Grundkursen statt. Das erste Leistungsfach muss entweder Deutsch, eine verbindliche Fremdsprache (in der Regel Englisch), Mathematik oder eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) sein. Mit der Wahl der Fachrichtung oder des Schwerpunktes ist zugleich das zweite Leistungsfach festgelegt.

Landesabitur am beruflichen Gymnasium

Die AbiturprüfungÖffnet sich in einem neuen Fenster am beruflichen Gymnasium verläuft wie in der gymnasialen Oberstufe: Jede Schülerin und jeder Schüler wird in der Abiturprüfung in fünf Fächern geprüft. Diese müssen die drei Aufgabenfelder abdecken und als Abiturprüfungsfächer zugelassen sein. In drei Fächern findet eine schriftliche, im vierten Fach eine mündliche Prüfung und im fünften Fach eine Präsentation oder eine mündliche Prüfung oder eine besondere Lernleistung statt.

Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden in allen Fächern landesweit einheitlich durch das Kultusministerium gestellt und gelten übereinstimmend sowohl für die gymnasiale Oberstufe als auch für das berufliche Gymnasium.

Die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen sowie weitere Informationen zum Abitur finden Sie im Bereich Schulrecht unter Abitur/Oberstufe.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Termin, Erlasse, Material

Die schriftlichen Abiturprüfungen 2025 finden im Zeitraum vom 24. April bis 14. Mai 2025, die Nachprüfungen im Zeitraum vom 21. Mai bis 6. Juni 2025 statt.

Die erweiterten Funktionalitäten des in der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung zugelassenen Taschenrechners (WTR und CAS) sind im Abschnitt 2.5 des KCGO Mathematik in der geltenden Fassung geregelt und im Abiturerlass für den jeweiligen Abiturjahrgang konkretisiert. Dies gilt grundsätzlich auch ab dem Abiturjahrgang 2030, ab dem sich Anforderungen insbesondere an die erweiterten Funktionalitäten an den Vorgaben des IQB orientieren werden. Die entsprechenden Regelungen wurden durch Erlasse vom 13.09.2021 sowie vom 09.12.2022 bekannt gegeben. Bis einschließlich zum Abiturjahrgang 2029 sind hingegen keine Änderungen oder Einschränkungen der bisher geltenden Anforderungen geplant. Eine Liste der ab dem Abiturjahrgang 2030 auch in Hessen zugelassenen Taschenrechner wird von der Kultusministerkonferenz veröffentlicht.

Die Prüfungsaufgaben werden mit so genannten Operatoren (Schlüsselwörtern) formuliert. Ein Operator ist ein Aufforderungsverb - zum Beispiel erläutern, darstellen oder begründen -, dessen Bedeutung im Fachkontext möglichst genau spezifiziert wird. Bei der Formulierung der Arbeitsanweisungen von Prüfungsaufgaben werden in der Regel nur die hier festgelegten Operatoren benutzt.

Die Prüfungsaufgaben werden mit so genannten Operatoren (Schlüsselwörtern) formuliert. Ein Operator ist ein Aufforderungsverb - zum Beispiel erläutern, darstellen oder begründen -, dessen Bedeutung im Fachkontext möglichst genau spezifiziert wird. Bei der Formulierung der Arbeitsanweisungen von Prüfungsaufgaben werden in der Regel nur die hier festgelegten Operatoren benutzt.

Landesfachberaterin für den Förderschwerpunkt Sehen

Frau Förderschulrektorin Verena Trebels
Johann-Peter-Schäfer-Schule
Überregionales Beratungs- und Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen 
Johann-Peter-Schäfer-Str. 1
61169 Friedberg
Telefon: 06031 608102
E-Mail: verena.trebels@lwv-hessen.de

 

Landesfachberater für den Förderschwerpunkt Hören

Herr Förderschulrektor Bernhard Hohl
Johannes-Vatter-Schule
Förderschwerpunkt Hören
Homburger Straße 20
61169 Friedberg
Telefon: 06031 608 602
E-Mail: bernhard.hohl@lwv-hessen.de

 

Landesfachberaterin für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Frau Förderschulrektorin Susanne Breuer-Klein
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
Überregionales Beratungs- und Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Pörtschacher Straße 12
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611 5410710
E-Mail: susanne.breuer-klein@wiesbaden.de

 

Landesfachberaterin für Autismus

Frau Förderschulkonrektorin Letizia-Jiska Kreiskott 
Helen-Keller-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Elsa-Brändström-Allee 11
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 301930
E-Mail: stv-sl2@HKS.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de