Armin Schwarz ist Minister im Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen. Außerdem ist er in verschiedenen Gremien, Verbänden und Ausschüssen aktiv:
Kraft seines Amtes
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
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Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen – Wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Berlin e. V. | Mitglied der Vollversammlung | keine |
Deutsche Schulsportstiftung | Mitglied der Stiftungsversammlung | keine |
Verein zur Förderung der Internatsschule Schloss Hansenberg e.V. | Mitglied des Kuratoriums | keine |
Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien e.V. (ZIB) | Mitglied | keine |
Institution | Funktion | Einkünfte/Entschädigung pro Jahr |
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Kasseler Bank eG | Mitglied der Vertreterversammlung | keine |
WDS/DIAKo Bad Arolsen | Mitglied des Kuratoriums | keine |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.