Ab dem Schuljahr 2025/2026 gilt in ganz Hessen ein landesweit einheitliches Verbot der Mitnahme gefährlicher Gegenstände an öffentlichen Schulen. Somit wurde Rechtsklarheit geschaffen, da gefährliche Gegenstände an Schulen nichts zu suchen haben.
Verboten sind unter anderem:
- Messer aller Art,
- Schlagringe, Stahlruten, Hieb- und Stoßwaffen und
- Soft-Air-Waffen, Munition, Chemikalien, Feuerwerkskörper.
Im Verdachtsfall können Schulen Polizei oder Ordnungsbehörden hinzuziehen. Verstöße können gemäß § 82 des Hessischen Schulgesetzes sanktioniert werden – etwa durch Unterrichtsausschluss oder Schulverweis.
Das Verbot ist mehr als eine Schutzmaßnahme – es ist Bestandteil eines umfassenden pädagogischen Konzepts:
- Sicherheit und Angstfreiheit: Schulen sollen Orte sein, in denen sich Kinder und Jugendliche unbesorgt entwickeln können.
- Respekt, Toleranz und Demokratie: In Zeiten gesellschaftlicher Spannungen stellt das Verbot einen Grundpfeiler dar, auf dem Werte wie Rücksichtnahme, Gewaltverzicht und demokratisches Verhalten aufgebaut werden.
- Prävention statt Abschottung: Gleichzeitig mit dem Verbot werden in allen Schulformen verstärkt Projekte zur Gewaltprävention und Konfliktlösung durchgeführt.
Diese klare, verbindliche Regelung trägt dazu bei, dass Schule ein sicherer Raum für Gemeinschaft, Lernen und demokratische Werte bleibt.
Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Verbot von Waffen, Messern, und anderen gefährlichen Gegenständen | kultus.hessen.de