Beeinträchtigungen für den Schulbetrieb
Streik im Nahverkehr in dieser Woche
Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten der kommunalen Verkehrsbetriebe in dieser Woche zu Streiks aufgerufen. Stellen Sie sich darauf ein, dass der Streik den Schulweg beeinflussen kann.
Grundsätzlich gilt: Der Schulweg liegt in der eigenen Verantwortung.
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen. Sie dürfen nur aus einem besonderen Grund fernbleiben. Bei einem im Vorfeld angekündigten Ereignis wie einem Streik im öffentlichen Nahverkehr liegt nicht generell ein solcher besonderer Grund vor.
Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler wegen des Streiks nicht am Unterricht teil, muss die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes informiert werden. Ob es sich in diesem Einzelfall um entschuldigte Fehlzeiten handelt, entscheidet die Klassenleitung im pflichtgemäßen Ermessen.
Schulbetrieb bei winterlichen Witterungsverhältnissen
Es kann in Hessen wieder zu Witterungsverhältnissen mit möglicher Schneeglätte und Eisbildung kommen. Als Eltern stellen Sie sich die Frage, ob Ihre Kinder in die Schule gehen müssen und wie sie auf dem Schulweg geschützt sind.