Für ehemalige Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger wird die Möglichkeit eröffnet, das Fach Englisch als neubeginnende Fremdsprache in der Berufsschule und der Fachoberschule Organisationsform A zu belegen, wenn sie in der Mittelstufe den Wechsel der Sprachenfolge (WdS) vollzogen und die erste Fremdsprache Englisch durch die Herkunftssprache ersetzt haben.
Dies schafft die Voraussetzung zum Erwerb eines dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses, der Fachhochschulreife sowie eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses.
Zur Schaffung der curricularen Grundlagen wurden
- das Kerncurriculum Hessen für die Berufsschule - Englisch als neubeginnende Fremdsprache nach erfolgtem Wechsel der Sprachenfolge (Zielniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens) und
- das Kerncurriculum Hessen für die Fachoberschule Organisationsform A - Englisch als neubeginnende Fremdsprache nach erfolgtem Wechsel der Sprachenfolge (Zielniveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens) entwickelt.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Einführung der Kerncurricula für das Fach Englisch als neubeginnende Fremdsprache und über den Erwerb von Abschlüssen in der Berufsschule und Fachoberschule nach vollzogenem Wechsel der Sprachenfolge vom 25.05.2019 (ABl. 07/19 S. 522).