Es wird empfohlen, keine personenbezogenen Daten auf einer Schulhomepage zu veröffentlichen, sondern lediglich allgemeine Informationen über die Schule. Falls dennoch Daten von Schülerinnen und Schüler, des Kollegiums oder sonstigen Beschäftigten veröffentlicht werden sollen, wird eine schriftliche Einwilligungserklärung der betroffenen Personen benötigt. Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung müssen die Daten der betroffenen Person unverzüglich von der Homepage gelöscht werden.
Mitglieder der Schulleitung sind aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes, welcher nach §°87 Abs. 1 HSchG die Zuständigkeiten innerhalb der Schulleitung verlässlich und transparent regelt, grundsätzlich namentlich bekannt und dürfen daher angegeben werden.
Besteht der Wunsch des Lehrkräftekollegiums sich namentlich auf der Schulhomepage zu präsentieren, wird hierfür ebenfalls eine Einwilligung jeder Lehrkraft benötigt. Dies gilt auch für die Daten der Bediensteten des Schulträgers, die an der Schule tätig sind (Hausmeister und Verwaltungspersonal).
Die Sicherstellung einer technischen Pflege der Schulhomepage muss gewährleistet sein. Ältere Inhalte sind nach einem bestimmten Zeitraum wieder zu entfernen. Eine Schulhomepage stellt keine Schulchronik dar. Die zeitliche Grenze entspricht dem allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsatz der Erforderlichkeit. Kontaktformulare oder Newsletter auf der Website sind nur über eine verschlüsselte Verbindung erlaubt.