Das elektronische Versenden von allgemeinen Hinweisen, wie zum Beispiel Einladungen zu Schulveranstaltungen, Elternschreiben oder sonstigen Auskünften bzw. Ankündigungen, die keine personenbezogenen Informationen enthalten, können grundsätzlich an einen größeren Empfängerkreis versendet werden.
Um auszuschließen, dass Dritte erkennen können, an welche Personen die elektronische Nachricht ebenfalls versendet wurde, müssen die E-Mail-Adressen im Feld „BCC“ („blind carbon copy“, auf Deutsch: Blindkopie) eingetragen werden.