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E-Mail-Verteilerlisten

Private E-Mail-Adresse sowie auch persönliche dienstliche E-Mail-Adressen stellen in der Regel personenbezogene Daten dar, da sie einer Person (zum Beispiel durch den eigenen Vor- und Nachnamen) zugeordnet werden können.

Das elektronische Versenden von allgemeinen Hinweisen, wie zum Beispiel Einladungen zu Schulveranstaltungen, Elternschreiben oder sonstigen Auskünften bzw. Ankündigungen, die keine personenbezogenen Informationen enthalten, können grundsätzlich an einen größeren Empfängerkreis versendet werden. 

Um auszuschließen, dass Dritte erkennen können, an welche Personen die elektronische Nachricht ebenfalls versendet wurde, müssen die E-Mail-Adressen im Feld „BCC“ („blind carbon copy“, auf Deutsch: Blindkopie) eingetragen werden.

Praxistipp

Personenbezogene Daten dürfen an Dritte nur übermittelt werden, wenn eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Soll eine Nachricht an mehrere Personen versendet werden, ohne dass diese die jeweils anderen Empfänger sehen können, müssen alle Empfänger in das Feld „BCC“ eingefügt werden. Bei der Funktion „An“ und „CC“ sind die einzelnen Empfänger hingegen sichtbar.