Darüber hinaus ermöglicht die LUSD die Überprüfung der Unterrichtsbelegung, die Zulassung zum Abitur, zur Fachoberschule und zum Haupt- und Realschulabschluss sowie die Generierung der Zeugnisdaten. Die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ergibt sich aus §§ 83a Abs. 1, 83 Abs. 1 und 2 HSchG in Verbindung mit § 9 SchDSV.
Schulverwaltung
Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD)
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