Daneben werden auch gelegentlich außerschulische Ereignisse aus anderen Bereichen des Zusammenlebens dargestellt. Nach § 14 der Schul-Datenschutzverordnung dürfen folgende Daten von Schülerinnen und Schülern dauerhaft gespeichert werden:
- Vornamen und Name,
- Geburtsdatum,
- Daten über die besuchte Schule und die Schulbesuchsdauer.