Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit auf sozialen Netzwerken ist allerdings unzulässig, da ein datenschutzkonformer Einsatz nach aktueller Rechts- und Sachlage nicht möglich ist. Weitere Hinweise und Informationen zum Umgang mit sozialen Netzwerken in hessischen Schulen, finden sich in der Handreichung für Lehrkräfte zum Umgang mit sozialen Netzwerken in hessischen Schulen.
Kommunikation
Soziale Netzwerke
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