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Soziale Netzwerke

Von der Nutzung sozialer Netzwerke wird aus datenschutzrechtlichen Gründen abgeraten. Ein grundsätzliches Nutzungsverbot zum Einsatz von sozialen Netzwerken an hessischen Schulen gibt es nicht.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit auf sozialen Netzwerken ist allerdings unzulässig, da ein datenschutzkonformer Einsatz nach aktueller Rechts- und Sachlage nicht möglich ist. Weitere Hinweise und Informationen zum Umgang mit sozialen Netzwerken in hessischen Schulen, finden sich in der Handreichung für Lehrkräfte zum Umgang mit sozialen Netzwerken in hessischen Schulen.