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Stundenpläne

Das Aushängen persönlicher Stundenpläne einzelner Lehrkräfte ist aus schulorganisatorischen Gründen nicht erforderlich. Diese dürfen nur veröffentlicht bzw. in der Schule ausgehängt werden, wenn eine Einwilligung der betroffenen Lehrkraft vorliegt.

Es reicht aus, dass Schülerinnen und Schüler über das Nachfragen im Schulsekretariat oder im Lehrerzimmer herausfinden können, wo sie eine bestimmte Lehrkraft antreffen können.