Auch eine Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Unbefugten ist ein Verstoß gegen den Datenschutz. Dieser Verstoß kann im schulischen Alltag relativ schnell erfolgen, beispielsweise, wenn personenbezogene Daten per E-Mail versehentlich an einen falschen Empfänger gesendet werden oder Unbefugte ein Telefonat mithören können. Auch der Verlust eines Datenträgers, welcher personenbezogene Daten enthält, ist eine Datenschutzverletzung.
In der Schule stellt das Lehrerzimmer einen Raum dar, in dem sich regelmäßig mehrere Personen aufhalten. Hier sollte immer darauf geachtet werden, dass keine Unterlagen mit personenbezogenen Daten für Unbefugte offen zugänglich sind. Besonders schutzbedürftige Daten sind möglichst unter Verschluss in persönlichen Schränken aufzubewahren.
Das Arbeiten an schulischen PCs sollte blickgeschützt sein. Dokumente, auf denen sich personenbezogene Daten befinden, dürfen keinesfalls willkürlich entsorgt werden.