Ab dem Schuljahr 2025/26 gelten in Hessen landesweit Smartphone-Schutzzonen an allen öffentlichen Schulen. Das bedeutet: Die private Nutzung von Geräten wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet – das Mitführen ist jedoch erlaubt. Ausnahmen können lediglich in der Schulordnung weiterführender Schulen für bestimmte Bereiche (z. B. Aufenthaltsräume der Oberstufe) festgelegt werden. Die unterrichtliche Nutzung von digitalen Endgeräten bleibt – auf Anweisung von Lehrkräften – zulässig, insbesondere im Rahmen der Medienbildung.
Bei Verstößen dürfen Schulen das Gerät bis zum Ende des Schultags einbehalten. Danach soll die Rückgabe erfolgen, auch um sicherzustellen, dass zum Beispiel digitale Bustickets für den Heimweg genutzt werden können.
Hintergründe und Zielsetzungen:
- Förderung von Konzentration, sozialem Miteinander und psychischer Gesundheit – Studien (z. B. WHO, OECD) zeigen, dass ständiger Medienkonsum Stress, Ablenkung und soziale Isolation fördern kann.
- Klare und verlässliche Regeln – eine gesetzliche Regelung stärkt Lehrkräfte und Schulen und schafft einen geschützten Rahmen für Unterricht und Miteinander.
- Stärkung der Medienkompetenz – nicht die dauerhafte Nutzung, sondern ein bewusster, schulisch begleiteter Umgang mit digitalen Medien ist Ziel – eingebettet in die Bildungs- und Werteziele von Schulen.
- Respekt und Achtsamkeit: Weniger Ablenkung schafft Raum für echte Begegnungen statt Eintauchen ins Digitale.
- Verantwortung und Selbstkontrolle: Schülerinnen und Schüler lernen, wann und wie digitale Medien angemessen genutzt werden – und wann Pausen von der ständigen Online-Erreichbarkeit wichtig sind.
- Demokratische Teilhabe und Medienkompetenz: Unterrichtliche Nutzung im Rahmen der Medienbildung stärkt die Fähigkeit, digitale Inhalte kritisch zu hinterfragen, Informationsverantwortung zu übernehmen und mündige Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Gesellschaft zu werden.