Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik
Voraussetzung für Ihre Bewerbung:
- Sie verfügen über das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen und sind bislang nicht unbefristet in den Schuldienst eingestellt.
- Sie verfügen über die Lehrbefähigung in mindestens einem der Unterrichtsfächer Arbeitslehre, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Englisch, Erdkunde, Ethik, Evangelische Religion, Geschichte, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Wirtschaft, Sport oder Islamische Religion.
- Wenn Sie das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen mit der Lehrbefähigung in einem der Unterrichtsfächer Musik, Chemie, Physik oder Kunst besitzen, ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Diese Fächer sind Mängelfächer und werden zur Abdeckung der Bedarfe im Haupt- und Realschulbereich benötigt.
Start der Weiterbildung für das Lehramt an Förderschulen: 1. Juni 2025
Die Gesamtdauer der Qualifizierung erstreckt sich über einen Zeitraum von 26 Monaten.
Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- Zweimonatige Einführungsphase mit Hospitationen und Arbeitsaufträgen im Eigenstudium
- schulpraktische Studien
- Studienanteile aus den Bereichen:
- Pädagogik im Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung
- Pädagogik im Förderschwerpunkt Lernen
- Sonderpädagogische Diagnostik
- Sonderpädagogische Psychologie
- Förderunterricht Deutsch
- Förderunterricht Mathematik
- inklusive Unterrichts- und Schulgestaltung
- kollegiale und kooperative Beratung
- Schulrecht in der sonderpädagogischen Förderung
- Prüfungsvorbereitung und Zusatzprüfung
Die Qualifizierung beinhaltet folgende Elemente des Eigenstudiums: Literaturarbeit, schriftliche Hausaufgaben, Erstellung von Arbeitsmaterialien etc.
Sie führen neben der Qualifizierung eigenverantwortlichen Unterricht im Bereich der Förderschulpädagogik durch. Der Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts beträgt wöchentlich:
- erste zwei Monate: keine Unterrichtsverpflichtung
- im ersten Schuljahr: 18,0 Pflichtstunden
- im zweiten Schuljahr: 17,5 Pflichtstunden
Was bieten wir dafür?
- Die Einstellung erfolgt zunächst als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter nach Entgeltgruppe E 13.
- Nach Bestehen der Zusatzprüfung und dem Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik erhalten Sie ein Angebot zur Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und Besoldung nach A 13 g.D.
- Nach einem Zeitraum von vier Jahren, für den Sie sich verpflichtet haben, als Lehrkraft für Förderpädagogik tätig zu sein, besteht auf Wunsch die Möglichkeit, in das ursprünglich studierte Lehramt an Gymnasien oder an Hauptschulen und Realschulen zu wechseln.