Das gilt bei großer Hitze

An Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, kann mit folgenden Maßnahmen auf eine besondere Belastungssituation für die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen eingegangen werden:

1. Durchführung alternativer Formen des Unterrichts wie Unterricht an anderen Lernorten oder projektbezogener Unterricht anstelle des Regelunterrichts,

2. Verzicht auf Hausaufgaben,

3. Verkürzung der Dauer der Unterrichtsstunden,

4. Beendigung des Unterrichts nach der fünften Unterrichtsstunde.

Die Entscheidung über die jeweils getroffene Maßnahme liegt bei der Schulleitung.

Weitere Informationen: Bürgerservice Hessenrecht - Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen | Verwaltungsvorschrift (Hessen) | Andere Unterrichtsformen und Unterrichtsausfall bei großer Hitze an allgemein bildenden Schulen | i. d. F. v. 12.01.2021 | gültig ab 16.02.2021Öffnet sich in einem neuen Fenster
 

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