Unter Zuhilfenahme eines Schlüssels, beispielsweise durch eine zentrale Liste, in dem die Pseudonyme den jeweiligen Personen zugeordnet sind, kann der Personenbezug wiederhergestellt werden. Je mehr Metadaten (zum Beispiel Geschlecht, Geburtsdatum, Jahrgangsstufe) im pseudonymisierten Datensatz vorliegen, desto leichter ist die Zuordnung der betroffenen Personen.
Bei der Pseudonymisierung ist es letztlich noch möglich, die betroffene Person zu identifizieren. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind daher in der Regel auch bei pseudonymisierten Daten einzuhalten.
Dennoch handelt es sich bei der Pseudonymisierung um eine datenschutzfreundliche Ausgestaltung von Verarbeitungsvorgängen, die das Schutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten erhöht. Ferner können beispielsweise Risiken im Falle potentieller Datenschutzverletzungen verringert werden, insbesondere bei der Offenlegung von personenbezogenen Daten gegenüber unbefugten Dritten.