In der Jahrgangsstufe 9 gibt es ein Abschlussverfahren. Dieses besteht aus zwei Teilen: den zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls der ersten Fremdsprache sowie aus einer Projektprüfung.
Die Landesfachberaterinnen und die Landesfachberater bieten im Vorfeld der zentralen Abschlussprüfungen Informationsangebote für Lehrkräfte über die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs an. Der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile bei den zentralen Abschlussprüfungen sollte aufbauen auf die bisherigen Nachteilausgleiche. Daher sollte die Landesfachberatung für die zentralen Abschlussprüfungen frühzeitig einbezogen werden, spätestens zu Beginn des Schuljahrs vor dem Abschlussjahr.
Landesfachberaterin für Schülerinnen und Schüler mit Autismus Frau Förderschullehrerin Sandra Hiesinger Weschnitztalschule Schlesierstr. 2 69509 Mörlenbach E-Mail: sandra.hiesinger@kultus.hessen.de
Landesfachberater für Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung Herr Förderschulrektor Bernhard Hohl Johannes-Vatter-Schule Homburger Straße 20 61169 Friedberg E-Mail: bernhard.hohl@lwv-hessen.de
Landesfachberater für Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung Herr Förderschulrektor Jörg Butterweck Alexander-Schmorell-Schule Grenzweg 10 34125 Kassel E-Mail: joerg.butterweck@schulen.kassel.de
Landesfachberaterin für sehbehinderte oder blinde Schülerinnen und Schüler Frau Förderschulrektorin Verena Trebels Johann-Peter-Schäfer-Schule Johann-Peter-Schäfer-Straße 1 61169 Friedberg E-Mail: verena.trebels@schule.hessen.de
Mithilfe dieser Handreichung erhalten Sie einen Überblick über die Bestandteile der Prüfungen. Sie enthält Hinweise zur Vorbereitung, zur Durchführung und zur Präsentation der Projektprüfung im Bildungsgang Hauptschule sowie zur Erstellung der Hausarbeit und der Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit im Bildungsgang Realschule.
Im Bildungsgang Hauptschule nehmen Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 9 an einem Abschlussverfahren teil. Dieses besteht aus zwei Teilen und gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse:
Die zentralen Abschlussarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und in Englisch geschrieben.
Die Projektprüfung findet in einem anderen Fach aus dem Pflichtbereich statt.
Die Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten und der Projektprüfung fließen in die Berechnung der Gesamtnote ein.
Es wird unterschieden zwischen dem Hauptschulabschluss und dem qualifizierenden Hauptschulabschluss.
Hauptschulabschluss
Der Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die ermittelte Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.
Qualifizierender Hauptschulabschluss
Der qualifizierende Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die Voraussetzungen gemäß § 54 Abs. 3 VOBGM erfüllt sind. Unter anderem gilt:
unter Einbeziehung der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wurde eine Gesamtleistung von 3,0 oder besser erreicht.
Näheres regelt die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM vom 14. Juni 2005).
Der Hauptschulabschluss bietet den Schülerinnen und Schülern neben dem Einstieg in die duale Ausbildung vielfältige Möglichkeiten der schulischen Aus- und Weiterbildung.
Der qualifizierende Hauptschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit mindestens "befriedigend" in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und im dritten Fach nicht schlechter als "ausreichend" sowie in allen anderen Fächern im Durchschnitt mindestens "befriedigend" berechtigt zusätzlich zum Übergang in die zweijährige Berufsfachschule.