In der Jahrgangsstufe 9 gibt es ein Abschlussverfahren. Dieses besteht aus zwei Teilen: den zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls der ersten Fremdsprache sowie aus einer Projektprüfung.
Landesfachberaterin für den Förderschwerpunkt Sehen
Frau Förderschulrektorin Verena Trebels Johann-Peter-Schäfer-Schule Überregionales Beratungs- und Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen Johann-Peter-Schäfer-Str. 1 61169 Friedberg Telefon: 06031 608102 E-Mail:verena.trebels@lwv-hessen.de
Landesfachberater für den Förderschwerpunkt Hören
Herr Förderschulrektor Bernhard Hohl Johannes-Vatter-Schule Förderschwerpunkt Hören Homburger Straße 20 61169 Friedberg Telefon: 06031 608 602 E-Mail:bernhard.hohl@lwv-hessen.de
Landesfachberaterin für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Frau Förderschulrektorin Susanne Breuer-Klein Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Überregionales Beratungs- und Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Pörtschacher Straße 12 65187 Wiesbaden Telefon: 0611 5410710 E-Mail:susanne.breuer-klein@wiesbaden.de
Landesfachberaterin für Autismus
Frau Förderschulkonrektorin Letizia-Jiska Kreiskott Helen-Keller-Schule Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Elsa-Brändström-Allee 11 65428 Rüsselsheim am Main Telefon: 06142 301930 E-Mail:stv-sl2@HKS.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de
Mithilfe dieser Handreichung erhalten Sie einen Überblick über die Bestandteile der Prüfungen. Sie enthält Hinweise zur Vorbereitung, zur Durchführung und zur Präsentation der Projektprüfung im Bildungsgang Hauptschule sowie zur Erstellung der Hausarbeit und der Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit im Bildungsgang Realschule.
Im Bildungsgang Hauptschule nehmen Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 9 an einem Abschlussverfahren teil. Dieses besteht aus zwei Teilen und gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse:
Die zentralen Abschlussarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und in Englisch geschrieben.
Die Projektprüfung findet in einem anderen Fach aus dem Pflichtbereich statt.
Die Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten und der Projektprüfung fließen in die Berechnung der Gesamtnote ein.
Es wird unterschieden zwischen dem Hauptschulabschluss und dem qualifizierenden Hauptschulabschluss.
Hauptschulabschluss
Der Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die ermittelte Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.
Qualifizierender Hauptschulabschluss
Der qualifizierende Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die Voraussetzungen gemäß § 54 Abs. 3 VOBGM erfüllt sind. Unter anderem gilt:
unter Einbeziehung der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wurde eine Gesamtleistung von 3,0 oder besser erreicht.
Näheres regelt die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM vom 14. Juni 2005).
Der Hauptschulabschluss bietet den Schülerinnen und Schülern neben dem Einstieg in die duale Ausbildung vielfältige Möglichkeiten der schulischen Aus- und Weiterbildung.
Der qualifizierende Hauptschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit mindestens "befriedigend" in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und im dritten Fach nicht schlechter als "ausreichend" sowie in allen anderen Fächern im Durchschnitt mindestens "befriedigend" berechtigt zusätzlich zum Übergang in die zweijährige Berufsfachschule.