Schüler sitzt im Unterricht.

Hauptschulabschluss

In der Jahrgangsstufe 9 gibt es ein Abschlussverfahren. Dieses besteht aus zwei Teilen: den zentralen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls der ersten Fremdsprache sowie aus einer Projektprüfung.

Zentrale Abschlussprüfung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Materialien zu den Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen Hauptschule und Realschule.

Schuljahr 2024/2025

Haupttermin:

Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 12.05. bis zum 16.05.2025 durchgeführt.

Nachtermin:

Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden im Zeitraum vom 03.06. bis zum 05.06.2025 durchgeführt.

Zur genauen PrüfungsabfolgeÖffnet sich in einem neuen Fenster

 

Schuljahr 2025/2026

Haupttermin:

Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 18.05. bis zum 22.05.2026 durchgeführt.

Nachtermin:

Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden im Zeitraum vom 01.06. bis zum 03.06.2026 durchgeführt.

Landesfachberaterin für den Förderschwerpunkt Sehen

Frau Förderschulrektorin Verena Trebels
Johann-Peter-Schäfer-Schule
Überregionales Beratungs- und Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen 
Johann-Peter-Schäfer-Str. 1
61169 Friedberg
Telefon: 06031 608102
E-Mail:verena.trebels@lwv-hessen.de

 

Landesfachberater für den Förderschwerpunkt Hören

Herr Förderschulrektor Bernhard Hohl
Johannes-Vatter-Schule
Förderschwerpunkt Hören
Homburger Straße 20
61169 Friedberg
Telefon: 06031 608 602
E-Mail:bernhard.hohl@lwv-hessen.de

 

Landesfachberaterin für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Frau Förderschulrektorin Susanne Breuer-Klein
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
Überregionales Beratungs- und Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Pörtschacher Straße 12
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611 5410710
E-Mail:susanne.breuer-klein@wiesbaden.de

 

Landesfachberaterin für Autismus

Frau Förderschulkonrektorin Letizia-Jiska Kreiskott 
Helen-Keller-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Elsa-Brändström-Allee 11
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 301930
E-Mail:stv-sl2@HKS.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de

Mithilfe dieser Handreichung erhalten Sie einen Überblick über die Bestandteile der Prüfungen. Sie enthält Hinweise zur Vorbereitung, zur Durchführung und zur Präsentation der Projektprüfung im Bildungsgang Hauptschule sowie zur Erstellung der Hausarbeit und der Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit im Bildungsgang Realschule.

Im Bildungsgang Hauptschule nehmen Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 9 an einem Abschlussverfahren teil. Dieses besteht aus zwei Teilen und gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse:

  1. Die zentralen Abschlussarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und in Englisch geschrieben.
  2. Die Projektprüfung findet in einem anderen Fach aus dem Pflichtbereich statt.

Die Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten und der Projektprüfung fließen in die Berechnung der Gesamtnote ein.

Es wird unterschieden zwischen dem Hauptschulabschluss und dem qualifizierenden Hauptschulabschluss.

Hauptschulabschluss

Der Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die ermittelte Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Der qualifizierende Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die Voraussetzungen gemäß § 54 Abs. 3 VOBGM erfüllt sind. Unter anderem gilt:

  • unter Einbeziehung der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wurde eine Gesamtleistung von 3,0 oder besser erreicht.

Näheres regelt die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM vom 14. Juni 2005).

Zu den rechtlichen GrundlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Übergänge

Der Hauptschulabschluss bietet den Schülerinnen und Schülern neben dem Einstieg in die duale Ausbildung vielfältige Möglichkeiten der schulischen Aus- und Weiterbildung.

Der qualifizierende Hauptschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit mindestens "befriedigend" in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und im dritten Fach nicht schlechter als "ausreichend" sowie in allen anderen Fächern im Durchschnitt mindestens "befriedigend" berechtigt zusätzlich zum Übergang in die zweijährige Berufsfachschule.

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