Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch

Schulen tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltformen. Seit 2022 sind hessische Schulen gesetzlich dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln. 

Die Schule ist zur Wohlfahrt der Schülerinnen und Schüler und zum Schutz ihrer seelischen und körperlichen Unversehrtheit, geistigen Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit verpflichtet.

Hessisches Schulgesetz, § 3 Absatz 9

Ein solches Konzept umfasst Maßnahmen zur Prävention und Intervention, die rechtlich fundiert und auf die schulische Praxis abgestimmt sind. Ziel ist es, eine Schulkultur des Vertrauens und der Achtsamkeit zu etablieren und ein sicheres Umfeld für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Schulen sollen zu sicheren Orten für die gesamte Schulgemeinde werden und dadurch möglichst keinen Raum für sexualisierte und jedwede andere Form von Gewalt bieten.

Entwicklung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch

Insbesondere die „Handreichung zur Intervention und Prävention bei sexualisierter Gewalt im schulischen Kontext“ (HMKB 2025) und der Leitfaden „Kinderschutz in der Schule“, der von der Kultusministerkonferenz (KMK) im Jahr 2023 herausgegeben worden ist, bieten vielfältige Einblicke und geben Hilfestellungen für die Schutzkonzeptentwicklung.

Handreichung

Intervention und Prävention bei sexualisierter Gewalt

Leitfaden

Kinderschutz in der Schule

Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen.

Unterlagen liegen auf einem Laptop

Für Schulen

Weitere Informationen

Informationen und Anregungen für die Schutzkonzeptgestaltung an Ihrer Schule (passwortgeschützten Bereich).

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