Junge Frau mit Downsyndrom bereitet Kaffee zu

Professionelle Begleitung im Praktikum für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder mit festgestelltem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung finden mit Unterstützung von Integrationsfachkräften oder dem Berufsbildungswerk Südhessen einen passenden Praktikumsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Während des Betriebspraktikums werden die Schülerinnen und Schüler begleitet.  Ziel der Berufsorientierungsmaßnahme ist es, Zugänge auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Ablauf

Im Rahmen der Berufsorientierung von Schulen werden zur Ermittlung individueller Stärken und Potenziale von Schülerinnen und Schülern standardisierte Verfahren zur Kompetenzfeststellung eingesetzt (hamet e+, KomPo7, KomPoG). Diese Ergebnisse werden in einem individuellen Berufswegeplan dokumentiert und mit allen beteiligten Personen (Eltern, Schülerin oder Schüler, Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienst) in einer Berufswegekonferenz besprochen. Die Anmeldung zum begleiteten Praktikum erfolgt im Anschluss durch die Lehrkraft, die die Unterlagen an die Ansprechperson für Berufsorientierung am Staatlichen Schulamt übermittelt. Nach dem ersten begleiteten Praktikum findet eine zweite Berufswegekonferenz statt, in der die Erfahrungen ausgewertet und Anschlussmöglichkeiten besprochen werden.

Hamet e+ ist ein handlungsorientiertes Testverfahren zur Erfassung und Förderung elementarer handwerklich-motorischer Kompetenzen von Menschen mit erhöhtem Förderbedarf, insbesondere von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Die Kompetenzfeststellungen KomPo7 und KomPoG bieten Schulen, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern und deren Eltern einen systematischen Einstieg in den Orientierungsprozess. Ressourcenorientierte Analyse von Schlüsselkompetenzen, ersten beruflichen Interessen sowie Empfehlungen von Berufsfeldern zur Vorbereitung des ersten Praktikums. 

Der Berufswegeplan ist ein Dokument, welches den gesamten Berufsorientierungsprozess begleitet. Die Lehrkraft dokumentiert Leistungsstände und individuelle Fähigkeiten sowie getroffene Vereinbarungen und Anschlussmaßnahmen.

Die Lehrkraft lädt die Schülerin/den Schüler, die Eltern, die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit sowie den IFD bzw. bbw Südhessen zur Berufswegekonferenz I ein. In dieser Konferenz wird das begleitete Praktikum geplant, vereinbart und die dafür notwendigen Formulare gemeinsam ausgefüllt. 

Die Lehrkraft versendet die ausgefüllten Anmeldeformulare an die Ansprechperson Berufliche Orientierung (APBO) im zuständigen Staatlichen Schulamt. 

Klickpfad:

  1. Staatliche Schulämter in Hessen | schulämter hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster: passendes Schulamt auswählen
  2. Auf einen Blick
  3. Fortbildung und Beratung
  4. Berufliche Orientierung

Eine Fachkraft des IFD oder bbw Südhessen begleitet die Schülerin oder den Schüler im Praktikum.

Die Beratung und Unterstützung zur Sicherung bestehender Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse gehört zu den Kernaufgaben. Die Fachkräfte begleiten die Beschäftigten mit Behinderung im Arbeitsalltag. 

Nach dem Praktikum lädt die Lehrkraft die Schülerin oder den Schüler, die Eltern, die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit sowie den IFD bzw. bbw Südhessen zur Berufswegekonferenz II ein. In dieser Konferenz wird das begleitete Praktikum reflektiert und konkrete Anschlussmöglichkeiten im Hinblick auf den Übergang in Ausbildung oder Beruf beraten. Der Berufswegeplan wird fortgeschrieben. 

Die Integrationsfachdienste (IFD) arbeiten im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes.

Sie sind Fachberatungsstellen zum Thema Behinderung und Arbeit und haben die Aufgabe, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sichern und zu fördern.

Startend mit der Vorbereitung und Begleitung des Betriebspraktikums kann der IFD nach Schulentlassung kontinuierlich unterstützen bei der Heranführung an Ausbildung oder Arbeit und ab dem 1. Tag der Beschäftigung auch als Ansprechperson für den Betrieb.

HePAS: Von dem Programm sollen schwerbehinderte Menschen profitieren, die am Arbeitsmarkt stark benachteiligt sind. Neben einer individuellen Unterstützung in der Anbahnungsphase eines Beschäftigungsverhältnisses setzt das Programm vor allem auf finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Zuschüsse oder Prämien gibt es für Praktika, Probebeschäftigungen, Ausbildungen und Einstellungen. Der Übergang aus (Förder-)Schulen in Ausbildung oder Beruf wird ebenfalls über das Programm gefördert.

Sie haben Fragen?