Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder mit festgestelltem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung finden mit Unterstützung von Integrationsfachkräften oder dem Berufsbildungswerk Südhessen einen passenden Praktikumsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Während des Betriebspraktikums werden die Schülerinnen und Schüler begleitet. Ziel der Berufsorientierungsmaßnahme ist es, Zugänge auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Ablauf
Im Rahmen der Berufsorientierung von Schulen werden zur Ermittlung individueller Stärken und Potenziale von Schülerinnen und Schülern standardisierte Verfahren zur Kompetenzfeststellung eingesetzt (hamet e+, KomPo7, KomPoG). Diese Ergebnisse werden in einem individuellen Berufswegeplan dokumentiert und mit allen beteiligten Personen (Eltern, Schülerin oder Schüler, Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienst) in einer Berufswegekonferenz besprochen. Die Anmeldung zum begleiteten Praktikum erfolgt im Anschluss durch die Lehrkraft, die die Unterlagen an die Ansprechperson für Berufsorientierung am Staatlichen Schulamt übermittelt. Nach dem ersten begleiteten Praktikum findet eine zweite Berufswegekonferenz statt, in der die Erfahrungen ausgewertet und Anschlussmöglichkeiten besprochen werden.